Aus den Ländern

Eine gesunde Portion Vertrauen

Apothekenüberwachung in den Niederlanden

In der Debatte um die Überwachung der niederländischen Versandapotheken DocMorris und Shop-Apotheke steht das niederländische Überwachungssystem mit seinen Sonderregelungen für die sogenannten „Grensapotheken“ in der Dis­kussion. Doch nicht nur in diesem Punkt unterscheidet sich das System der Apothekenüberwachung im Nachbarland von dem deutschen. Wie genau dieses funktioniert, berichtete Nico Kijlstra, Pharm.D., Apothekeninspektor in den Niederlanden, auf der diesjährigen Fort­bildungsveranstaltung für pharmazeutische Überwachungsbeamtinnen und -beamte im öffentlichen Gesundheitsdienst am 26. Februar 2020 in Düsseldorf.

In den Niederlanden ist das „Health and Youth Care Inspectorate“ (IGJ) neben der Überwachung von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen, medizinisch-pharmazeutischen Laboreinrichtungen und weiteren Gesundheitsinstitutionen auch verantwortlich für die Apothekenüberwachung. Die Überwachung erfolgt unter dem Motto „A Healthy Sense of Trust“, bei dem unter anderem versucht wird, eine Balance zwischen selbstständigen Lernmöglichkeiten der überwachten Institution und dem Auferlegen von behördlichen Maßnahmen zu schaffen.

Foto: IGI

Beim National Healthcare Report Centre, einer Unterabteilung des IGJ, können Patientinnen und Patienten Beschwerden einreichen.

Generell sind die Apotheken in den Niederlanden deutlich spezialisierter als in Deutschland. Es gibt die klassische Krankenhausapotheke, aber auch Rezepturapotheken oder extra Nacht­apotheken, welche durch die Patientinnen und Patienten innerhalb von maximal 45 Minuten Fahrtzeit erreichbar sein müssen. Das Kernstück der niederländischen Apothekenüberwachung bildet ein Risikobewertungsverfahren. Dafür müssen die Apotheken regelmäßig die Daten ihrer Patienten und Medikamenten-Abgaben an das IGJ weitergeben, welches diese ­Daten mit den Durchschnittsdaten aller Apotheken vergleicht. Aus diesem Vergleich wird ein Risiko-Score für die jeweilige Apotheke gebildet. Apotheken mit einem hohen Risiko-Score, beispielsweise aufgrund eines auffälligen Abgabeverhaltens, werden anschließend von Apothekeninspektoren besucht und überprüft.

Insgesamt gibt es in den Niederlanden vier Apothekeninspektoren, welche durch zehn weitere Mitarbeiter administrativ und in der Datenana­lyse unterstützt werden. Von den ­un­gefähr 2300 Apotheken im Land besuchen die Inspektoren jährlich ungefähr 100 aufgrund der durch­geführten ­Risikobewertung. Um die Inspektion der 96 Krankenhausapotheken des Landes kümmern sich zwei weitere Inspektoren.

Außerdem gibt es in den Niederlanden noch die Möglichkeit für Patienten, aber auch für pharmazeutisches Personal, bestimmte Vorkommnisse zu melden. Diese Meldungen werden vom IGJ bewertet, und bei besonders schweren Ereignissen oder häufigen Meldungen erfolgt ebenfalls eine Inspektion der betroffenen Apotheke.

Peer-Review-System: Apotheke prüft Apotheke

Nico Kijlstra berichtete außerdem von einem Peer-Review-System, bei dem Apothekerinnen oder Apotheker zu anderen Apotheken gehen, sich diese anschauen und diesen Apo­theken anschließend Rückmeldung geben. Damit die Rückmeldung möglichst vollständig und ehrlich erfolgen kann, schauen die Inspektoren nicht in die Peer-Review-Berichte hinein; es ­handelt sich somit um eine rein apothekerschaftsinterne Überwachung. ­Allerdings ist die Teilnahme am Peer-Review-System für die Apotheken freiwillig.

Auch Beschwerden aus ­Deutschland möglich

Das Problem bei der Überwachung von den insgesamt 19 Versandapotheken, wie zum Beispiel DocMorris, besteht darin, dass vorwiegend Patientinnen und Patienten außerhalb der Niederlande versorgt werden und von diesen keine umfassende Daten­erfassung erfolgen kann. Somit ist die Berechnung eines Risiko-Scores erschwert. Da seit 2012 lediglich sechs Patientenbeschwerden bezüglich DocMorris bei den niederländischen Inspektoren eingegangen sind, wird ihr Risikopotenzial durch die Behörde als nicht erhöht eingeschätzt. Aus den Reihen der beim Vortrag anwesenden Amtsapothekerinnen und Amtsapotheker wurde allerdings angemerkt, dass auch bei ihnen schon Beschwerden eingegangen sind, diesen aber aufgrund mangelnder Zuständigkeit nicht nachgegangen werden konnte.

Vor einer Beschwerde hat man die Möglichkeit, sich auf der Website des IGJ zu informieren: https://english.igj.nl/documents/publication/2020/01/12/i-have-a-complaint-about-healthcare.-what-are-my-options

Nico Kijlstra verwies darauf, dass sich auch Personen ohne niederländische Staatsbürgerschaft mit einer Beschwerde an das IGJ wenden können. Dies sollte geschehen, wenn ein Problem nicht mit der Versandapotheke direkt geklärt werden kann oder potenzielle Risiken für die Patientinnen und Patienten bestehen. |

Desirée Hennen, Münster

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