Adexa-Info

Corona-Boni sind steuer- und sozialabgabenfrei

Tarifparteien ADA und ADEXA informieren gemeinsam

Das Bundesfinanzministerium stellt Sonderzahlungen und Sachleistungen an Beschäftigte, die im Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 geleistet werden, bis zu einer Höhe von 1500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Mit diesen Boni soll das berufliche Engagement während der Corona-­Pandemie gewürdigt werden.
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Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und ADEXA – Die Apothekengewerkschaft begrüßen diese Möglichkeit. Dazu der ADA-Vorsitzende Theo Hasse und die Leiterin der ADEXA-Tarifkommission, Tanja Kratt: „Wir werben dafür, dass Apothekeninhaber ihren Beschäftigten die Zahlung solcher Boni nach der individuellen betrieblichen Möglichkeit zukommen lassen, wenn ihre Mitarbeiter in dieser Zeit erhöhte Leistungen erbringen müssen. Ein derartiger Bonus dient der Wertschätzung der wichtigen Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in schwierigen Zeiten mit einem erhöhten persönlichen Gesundheitsrisiko.“

Voraussetzung hierfür ist, dass die Leistungen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt gewährt werden. Zum vertraglich vereinbarten Gehalt gehört in Apotheken bei Geltung des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter (BRTV) auch die Sonderzahlung nach § 18 BRTV. |

Quelle

Sonderzahlungen jetzt steu­er­frei, Pressemeldung des Bundesfinanzministeriums vom 3. April 2020, www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/04/2020-04-03-GPM-Bonuszahlungen.html

sjo

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