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Aus den Ländern
Kammerversammlung als Web-Konferenz
Apothekerkammer Niedersachsen geht neue Wege und beschließt Änderung der Berufsordnung
An der Kammerversammlung im Web-Format nahmen 71 Delegierte teil. Die Kammer berichtete in einer Pressemitteilung über die Ergebnisse. Kammerpräsidentin Cathrin Burs erklärte, die Apotheker hätten in den vergangenen Wochen eindrucksvoll gezeigt, was ortsnahe Versorgung für die Bevölkerung bedeutet. Die Apotheke habe sich als krisenfeste Institution der Arzneimittelversorgung bewährt. Die Apotheken stünden den in diesen Tagen sehr verunsicherten Patienten „mit Rat und Tat zur Seite, klären auf, beruhigen“ und würden der Politik gegenüber Verlässlichkeit demonstrieren, erklärte Burs. Für ihre herausragenden Leistungen würden die Apotheker Anerkennung und Wertschätzung verdienen, folgerte die Kammerpräsidentin.
Kernthemen unverändert wichtig
Doch die bisherigen Kernthemen der Apotheker stünden weiterhin unverändert auf der Agenda. Burs nannte die Sicherstellung der Gleichpreisigkeit im Wettbewerb mit ausländischen Marktteilnehmern, die Weiterentwicklung des Leistungsspektrums der Apotheken durch honorierungsfähige Dienstleistungen, die Novellierung der Approbationsordnung und die Umsetzung der Telematikinfrastruktur mit dem E-Rezept und klaren Regeln zum Makelverbot.
Als Regularien standen die Jahresrechnung 2019 und der Haushaltsplan auf der Tagesordnung der Kammerversammlung. Der Vorstand wurde ohne Gegenstimmen entlastet. Die Kammerbeiträge für dieses Jahr bleiben unverändert. Der Beitrag für Apothekeninhaber beträgt 0,105 Prozent des Jahresnettoumsatzes des Vorjahres, Vollzeitmitarbeiter zahlen 144 Euro.
Berufsordnung wegen Grippeimpfung geändert
Eine kurzfristige Beschlussfassung der Kammerversammlung war auch angesichts der neuen Möglichkeit für Grippeschutzimpfungen in Apotheken nötig. Denn das Anfang März in Kraft getretene Masernschutzgesetz gestattet den Apothekern, im Rahmen von Modellversuchen Grippeimpfungen durchzuführen, soweit das Berufsrecht dem nicht entgegensteht. Ebenso wie andere Berufsordnungen für Apotheker sah die Berufsordnung der AK Niedersachsen bisher ein Verbot der Heilkunde an Mensch und Tier vor. Daraufhin wurde die Berufsordnung angepasst. Die betreffende Bestimmung lautet künftig: „Dem Apotheker ist untersagt, Heilkunde an Menschen und Tieren auszuüben, soweit ihm dies gesetzlich nicht ausnahmsweise erlaubt ist.“ |
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