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Linke: Was bringt eigentlich Securpharm?
Bundesregierung antwortet auf Anfrage der Linksfraktion
Seit dem 9. Februar 2019 ist in Deutschland das Fälschungsschutzsystem Securpharm aktiv. Zeitgleich sollten in der gesamten EU vergleichbare Systeme auf Basis der europäischen Fälschungsschutzrichtlinie umgesetzt werden.
Ganz unumstritten war das Ganze nie: Viele EU-Staaten setzten es nicht mit der nötigen Disziplin um, in einigen Ländern ist es gar nicht aktiv. In einigen Ländern startete das System als Modellprojekt. Großbritannien gab von vornherein an, dass sich ein Großteil der Apotheker wegen des EU-Austritts des Königreichs gar nicht beteilige. Italien und Griechenland sind derzeit noch gar nicht angeschlossen, weil es dort eigene Sicherheitssysteme gibt.
Mit einer ausführlichen Anfrage an die Bundesregierung hat die Linksfraktion nun ihren Finger in genau diese Wunden gelegt. Die Oppositionsfraktion wollte unter anderem wissen, wie viele Verdachtsfälle auf Fälschungen durch Securpharm inzwischen aufgedeckt wurden, wie viele davon durch technisch bedingte Fehlalarme ausgelöst wurden und wie viele dieser Verdachtsfälle einen illegalen Vertriebsweg aufgedeckt haben. Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) dazu fällt knapp aus. In dem Papier heißt es: „Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bisher für Arzneimittel keine Fälschungsfälle oder illegale Vertriebswege durch die Auslösung einer Alarmmeldung im nationalen Verifikationssystem aufgedeckt.“
Einige Male hat es in den vergangenen Monaten auch technische Probleme bei Securpharm gegeben. Die führten dann meist dazu, dass die Apotheker den Server nicht erreichen konnten, um die Packungen auszuscannen. Die Linksfraktion spricht auch Fehlalarme in ihrer Anfrage an. Dazu erklärt die Bundesregierung lediglich, dass die Überprüfung und Deaktivierung der Codes später durchgeführt werden soll, wenn die Probleme behoben seien. Auch der Mehraufwand in den Vor-Ort-Apotheken ist Thema. Die Linke will zunächst wissen, wie hoch die Aufbaukosten des Fälschungsschutzsystems waren und wie groß die Belastung für die Apotheker(-verbände) war. Außerdem interessiert sie sich dafür, ob die Bundesregierung Kenntnis darüber hat, dass die Apotheker etwa durch Wartezeiten beim Scannen „weitere Belastungen“ haben und ob diese ausgeglichen werden sollten. Doch die Bundesregierung blockt hier klar ab. Einerseits liegen ihr keine Informationen zu „Kosten und Belastungen“ der Apotheker vor. Und dann heißt es wörtlich: „Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Verifizierung und Ausbuchung der abzugebenden Arzneimittelpackungen inzwischen als Routineprozess in den öffentlichen Apotheken etabliert ist und grundsätzlich funktioniert. Für eine genauere Erhebung der damit verbundenen Belastungen im Apothekenalltag sieht die Bundesregierung derzeit keine Notwendigkeit.“
Sylvia Gabelmann, Apothekerin und in der Linksfraktion für alle Arzneimittelthemen zuständig, zieht ein ernüchterndes Fazit nach der Lektüre der BMG-Antwort. Gabelmann wörtlich: „Das Securpharm-System, das deutsche Patientinnen und Patienten vor gefälschten Arzneimitteln schützen soll, ist offenbar weitgehend untauglich. Es deckt keine wirklichen Fälschungen auf, kostet aber viel Geld und löst eine riesige Anzahl an Fehlalarmen aus. Doch die Bundesregierung gibt sich weitgehend ahnungslos und gibt auf die relevanten Fragen keine erhellende Auskunft. [...] Wer die Bevölkerung wirklich gut vor gefährlichen Fälschungen schützen will, muss vor allem für eine sichere und übersichtliche Handelskette sorgen. Wir brauchen weder viele Zwischenhändler noch Arzneimittelvermittler. Wir brauchen keine Parallelimporte und schon gar keine gesetzliche Förderung dafür. Wir brauchen keinen Versandhandel aus dem Ausland, wo die Lieferketten nicht mehr zu überwachen sind. Stattdessen brauchen wir klare gemeinwohlorientierte und unterfütterte Sicherstellungsaufträge für alle Stufen der Handelskette.“ |
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