DAZ aktuell

Was dürfen Masken kosten?

Preisgestaltung in der Apotheke

bro/ral | Seit Montag ist in den meisten Bundesländern die Maskenpflicht in Kraft. Die Nachfrage nach Masken dürfte daher auch in den Apotheken wieder steigen. Damit stellt sich neben der Frage, ob Masken überhaupt bestellbar sind, auch die nach dem Abgabepreis.
Foto: imago images / Oliver Langel

Wie hoch dürfen die Aufschläge sein, die Pharmazeuten auf eingekaufte Masken nehmen, ohne dass ihnen „Wucher“ vorgeworfen wird? Klar ist: Die Preisgestaltung ist zwar frei, richtet sich aber auch nach den Einkaufspreisen. Und die sind derzeit deutlich erhöht. DAZ.online hat sich umgehört. Für OP-Masken in 50-Stück-Packungen lagen die Preise in einigen Apotheken zwischen 70 und 80 Euro, das entspricht einem Stückpreis von etwa 1,50 Euro – im Einkauf. FFP2-Masken sind noch deutlich teurer. Mehrere Apotheker gaben an, hier etwa 5 Euro pro Maske an den Großhandel zu bezahlen. Es schließt sich die Frage an: Zu welchen Preisen können die Pharmazeuten die Masken dann abgeben? Die ABDA meint: Aufpassen! ABDA-Sprecher Kern erklärt dazu: „Eine zu offensive Preisgestaltung, vulgo ‚Wucher‘, widerspräche einer gewissenhaften Berufsausübung. Die gewissenhafte Berufsausübung ist in den Berufsordnungen geregelt, in der Berliner Berufsordnung z. B. in § 2. Zudem sagt § 7 Abs. 2 der SARS-COV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, dass Preise von versorgungsrelevanten Produkten sich an den Kosten der Bereitstellung orientieren müssen“. |

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