Aus den Ländern

Fachsprachenprüfung erfolgreich absolviert

2019 haben in Westfalen-Lippe 51 von 88 zu Prüfenden auf Anhieb bestanden

In der Apotheke ist die Kommunikation mit Patienten und Kollegen das A und O. Apothekerinnen und Apotheker, die ihren Beruf im Ausland gelernt haben, müssen deshalb nachweisen, dass sie über Sprachkenntnisse für den Apothekenalltag verfügen. Das geschieht in der Fachsprachenprüfung. Diese muss jeder ausländische Apotheker bestehen, wenn er in Deutschland in dem Beruf arbeiten möchte.
Foto: AKWL/Heck

Eine erfreuliche Bilanz kann die Apothekerkammer Westfalen-Lippe für die Fach­sprachenprüfungen 2019 – das Bild zeigt eine Prüfung im April 2019 – ziehen.

Die Prüfungsbilanz für das Jahr 2019 fällt bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe erfreulich aus, berichtet deren Hauptgeschäftsführer Dr. ­Andreas Walter. Im Apothekerhaus in Münster fanden 88 Fachsprachenprüfungen statt. „51 Prüflinge haben direkt beim ersten Versuch die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen und die Prüfung bestanden“, so Dr. Walter.

In der Fachsprachenprüfung müssen die Prüfungskandidaten ein simuliertes Gespräch zwischen Apotheker und Patient führen, sich in einem weiteren Gespräch mit einem anderen Apotheker fachlich austauschen und einen schriftlichen Prüfungsteil absolvieren.

Von den Prüflingen waren rund zwei Drittel Frauen. Zu 78 Prozent kamen die ausländischen Apothekerinnen und Apotheker aus Nicht-EU-Ländern. Den größten Anteil aus den sogenannten Drittstaaten machen noch immer syrische Prüflinge aus. So kamen von den Prüfungskandidaten 37 aus Syrien. Insgesamt 19 Apothekerinnen und Apotheker kamen aus EU-Staaten wie Rumänien, Italien oder Polen.

Die zuständigen Approbationsbehörden für das Kammergebiet Westfalen-Lippe sind die drei Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold und Münster. Von diesen sind 51, 21 bzw. 16 Kandidaten zur Fachsprachenprüfung an die Apothekerkammer Westfalen-Lippe gemeldet worden. Seitdem der Kammer diese Aufgabe übertragen wurde, sind von Juli 2016 bis ­Dezember 2019 insgesamt 284 Prüfungen im Apothekerhaus abgenommen worden. „Damit ist der Zulauf in den dreieinhalb Jahren nach wie vor viel höher als erwartet. Ursprünglich wurde mit ein bis zwei Prüfungen pro Monat gerechnet, 2019 waren es durchschnittlich sieben“, berichtet Dr. Andreas Walter. Zum 1. September 2019 hat das Ministerium der Apothekerkammer auch die Aufgabe der Erstellung rechtsmittelfähiger Bescheide zu den Fachsprachenprüfungen übertragen. |

AK Westfalen-Lippe

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