DAZ aktuell

Angriff aufs OTC-Versandverbot

Schweizer Service in Corona-Zeiten

hb | Wird das OTC-Versandhandelsverbot in der Schweiz angesichts der Corona-Krise doch noch ausgehebelt? Der Versandkonzern Zur Rose versucht schon länger, die Regelung zu umgehen, bislang ohne Erfolg. Nun hat er zusammen mit einer Krankenversicherung und einem Telemedizin-Dienstleister ein neues Paket geschnürt, das rechtssicher sein soll.

In der Schweiz dürfen nur vom Arzt verordnete Arzneimittel per Versandhandel geliefert werden – OTC scheiden damit aus. Doch wie das Schweizer Nachrichtenportal „nau.ch“ berichtet, lanciert die Krankenversicherung KPT vorübergehend einen neuen Online-OTC-Medikamentenservice. Er soll bis Ende Juni 2020 befristet sein. Hintergrund ist die Corona-Krise. Gerade jetzt falle der Gang in die Apotheke schwer. Zu groß sei die Angst vor einer möglichen An­steckung, so die Begründung. Für das Modell arbeitet die KPT mit dem Telemedizin-Provider medi24 und der Versandapotheke Zur Rose zusammen. Im ersten Schritt nimmt der Kunde über ein Formular, das medi24 auf seiner Webseite zur Verfügung stellt, mit dem Telemedizinanbieter Kontakt auf. Nach dem Ausfüllen eines Onlineformulars klärt das telemedizinische Beratungszentrum die Bedürfnisse der Kunden ab und verschreibt (falls indiziert) das passende Medikament – auch ein rezeptfreies. Daraufhin liefert Zur Rose das Produkt bis vor die Haustür. Medi24-Pressesprecher Beni Meier ist sich sicher: Dank des Zwischenschritts über die Telemedizin sei der neue OTC-Lieferdienst gesetzeskonform. Man glaube auch an das Zukunftspotenzial des Konzepts. Nach Auslaufen des Online-Medikamentenservices Ende Juni 2020 werde die KPT gemeinsam mit ihren Partnern prüfen, ob er weiterbestehen soll. |

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