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DAZ aktuell
Corona-Sonderregeln verlängert
Beschluss des G-BA
Bis Ende Mai sollten die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Sonderregeln ursprünglich gelten. Nun hat der G-BA sie teilweise bis zum 30. Juni 2020 verlängert und angepasst. Arztpraxen können somit weiterhin nach telefonischer Anamnese Arzneimittel verordnen, und das Rezept kann dann per Post an den Versicherten geschickt werden. Hinsichtlich der Substitution von Arzneimitteln weist der G-BA darauf hin, dass die Erweiterung der Möglichkeiten zum Austausch von Arzneimitteln in der Apotheke ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt auf die Fälle beschränkt ist, in denen
- der Arzt einen Austausch des Arzneimittels individuell durch eine entsprechende Kennzeichnung der Verordnung nicht ausgeschlossen hat sowie
- keine Verordnung eines Arzneimittels nach der Substitutionsausschlussliste vorliegt.
In solchen Fällen obliege es dem Arzt zu entscheiden, ob mögliche Infektionsrisiken aufgrund eines eventuell erforderlichen erneuten Aufsuchens der Arztpraxis und der Apotheke die Risiken eines Austausches des Arzneimittels aufwiegen. |
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