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Adexa-Info
Mehrwertsteuer auf Arzneimittel dauerhaft senken
ADEXA zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket
Die Mehrwertsteuersenkung von 19 Prozent auf 16 Prozent könnte zu einer leichten Belebung des Umsatzes in den Apotheken führen, insbesondere im Bereich Selbstmedikation und beim freiverkäuflichen Apothekensortiment. Die Entlastung der Kassen bei den rezeptpflichtigen Arzneimitteln kommt – hoffentlich – wirklich den Versicherten zugute, zu denen ja auch viele Apothekenangestellte gehören.
Dabei stellt sich die Frage, ob eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel – eine langjährige Forderung von ADEXA – nicht auch nach dem Jahresende erhalten bleiben muss. Mit fast einem Fünftel des Nettopreises werden Arzneimittel als Teil der Grundversorgung extrem hoch besteuert – auch im europäischen Vergleich. Mit Blick auf den wachsenden Anteil der Selbstmedikation würden hier gerade Haushalte mit niedrigem Einkommen sehr von einer dauerhaften Mehrwertsteuersenkung profitieren, deren Gesundheitsversorgung im Vergleich schlechter ist als die von Gutverdienern.
Wichtig für die Arbeitsverhältnisse in den Apotheken ist auf jeden Fall die „Sozialgarantie 2021“, mit der die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisiert werden sollen. Das ist für Apothekenangestellte und Apothekenleitungen ein gutes Zeichen. Die Honorierung der Apotheken ist ja ohnehin nicht hoch, und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten nicht noch weniger Netto vom Brutto verkraften.
ADEXA begrüßt die Ausbildungsprämien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Ausbildungsaktivitäten 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht reduzieren bzw. sogar erhöhen (2000 bzw. 3000 Euro pro Ausbildungsvertrag); hiervon könnten auch Apotheken profitieren.
Der geplante einmalige Kinderbonus von 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind wird aus unserer Sicht nicht bedarfsgerecht verteilt. Das Gießkannenprinzip geht zwar schnell, aber es trifft eben alle, nicht nur die Bedürftigen. Und im Vergleich zu den sehr hohen Belastungen, denen viele Familien in diesen Monaten ausgesetzt waren und sind, ist es dann auch nur eine dürftige Honorierung. Positiv zu bewerten ist die Nichtanrechnung auf die Grundsicherung.
Sehr zu begrüßen: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll für die Jahre 2020 und 2021 von 1908 Euro auf 4000 Euro etwas mehr als verdoppelt werden! |
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