DAZ aktuell

TI-Störungsanfälligkeit reduzieren

Große Koalition legt Änderungsanträge zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) vor

bro/eda | In vielen Arztpraxen gab es in den vergangenen Wochen größere Anbindungsprobleme an die Telematikinfrastruktur (TI). Darauf will die Große Koalition nun reagieren und hat Änderungsanträge zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) erstellt, mit denen die Störungsanfälligkeit reduziert und besser dokumentiert werden soll.

Noch in diesem Sommer könnte der Bundestag das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) verabschieden. Das Vorhaben ist für die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens immens wichtig. Denn mit dem Gesetz sollen wichtige Anwendungen wie die E-Patienten­akte und das E-Rezept konkretisiert werden. Für Apotheker ist insbeson­dere die weitere Konzeption des E-Rezept-Systems in der Telematikinfrastruktur (TI) von Bedeutung. Mit dem PDSG soll es ab 2022 eine E-Rezept-Pflicht geben. Außerdem soll die Gematik beauftragt werden, eine E-Rezept-App zu bauen. Mit der App sollen Versicherte E-Rezepte einlösen oder sie an die Apps von Anbietern im ­freien Markt weiterleiten können.

Aus Formulierungshilfen für Änderungsanträge zum PDSG aus der Großen Koalition geht nun hervor, dass Union und SPD insbesondere die Ausgestaltung der E-Patientenakte, die schon ab 2021 verfügbar sein soll, weiter konkretisieren wollen. Für die Apotheker ist die wichtigste Nachricht sicherlich, dass zumindest bislang keine größeren Änderungen am E-Rezept-System geplant sind. Den Formulierungshilfen zufolge sollen zwar Psychotherapeuten die Möglichkeiten ­bekommen, auch über die TI auf E-­Rezepte zuzugreifen. Außerdem soll geregelt werden, dass Versicherte bis zu 100 Tage nach der Dispensierung eines via E-Rezept verordneten Arzneimittels die Informationen der Verordnung weiter einsehen können, um die Arzneimitteltherapiesicherheit sicherzustellen. Allerdings sind in den Formulierungshilfen keine weiteren Vorschläge zu den „empfindlichen“ Stellen im geplanten E-Rezept-System zu finden. Die ABDA hatte zwei wichtige Forderungen formuliert. Mit Blick auf die von der Gematik geplante „Weiterleiten“-Funktion in Apps hatte sie gefordert, dass Werbung für die Apps privater Anbieter im Markt verboten werden soll. Außerdem soll es „technische Regelungen“ geben, die die ABDA nicht weiter konkretisierte, mit denen eine Weitergabe der E-Verordnungen verhindert werden soll. |

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