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Aus den Ländern
Lob und Tadel für die ABDA
Hessens Kammerpräsidentin Funke lobt das Krisenmanagement und rügt den Haushaltsentwurf
Die Hessische Landesapothekerkammer ließ ihre Vertreterversammlung am Mittwoch in der vergangenen Woche als Präsenzveranstaltung stattfinden. Bis kurz vor Beginn stand die Beschlussfähigkeit jedoch auf der Kippe: Von den 28 gewählten Delegierten hatten sich zehn bereits im Vorfeld entschuldigt. Doch mit 18 Delegierten war man schließlich beschlussfähig und konnte zur Tagesordnung übergehen.
ABDA-Krisenmanagement während der Corona-Krise
In ihrem Bericht ließ Kammerpräsidentin Ursula Funke die Corona-Krise Revue passieren. Ausdrücklich lobte sie das Engagement von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt im Krisenstab auf Bundesebene. Die apothekerliche Dachorganisation hätte in Berlin entscheidende und wichtige Weichen während der Hochphase der Corona-Pandemie gestellt. Konkret nannte sie die erleichterten Regelungen bei der Desinfektionsmittelherstellung und beim Austausch von verordneten Arzneimitteln. Funke stellte fest, dass es auf absehbare Zeit kein „Nach-Corona“ geben wird, und daher sollten diese sinnvollen und für die Versorgung essenziellen Regelungen auch weiterhin Bestand haben: „Es ist doch unglaublich, dass wir bisher nicht mal Alkohol verdünnen durften.“
Absage an ABDA-Haushalt 2020
Für das Jahr 2020 plant die ABDA erneut mit einem größeren Haushalt. Durch Beitragserhöhungen um 1,4 Prozent sollen die Kammern und Verbände die Inflation ausgleichen. Rund drei Millionen Euro steuern die wirtschaftenden ABDA-Tochterunternehmen bei – für das vergangene Jahr waren es noch etwa zwei Millionen Euro. Aus einem ersten Haushaltsentwurf im Mai ging hervor, dass die ABDA im kommenden Jahr insgesamt fast 20 Millionen Euro in ihrem Haushalt einplanen will. Hessens Kammerpräsidentin Funke sieht diese Finanzentwicklung kritisch. Zwar höre sich die Argumentation der Kosten durch die ABDA-Geschäftsführung immer schlüssig und nachvollziehbar an, doch könne sie dabei nie eine Bereitschaft erkennen, über Kosteneinsparungen nachzudenken. Was passiert, stellt Funke zur Frage, wenn die ABDA-Tochterunternehmen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, diesen Haushalt durch Ausschüttungen zu kompensieren? Eine Strukturanalyse der ABDA sei daher unbedingt notwendig – doch Aufgabe für den nächsten ABDA-Präsidenten.
VOASG und PDSG in der Kritik
Mit Blick auf die aktuellen Gesetzgebungsverfahren im Apotheken- und Arzneimittelsektor äußerte Funke ihre Bedenken. Frustrierend sei es, dass es beim VOASG im parlamentarischen Verfahren nicht vorangehe. Das geplante Makelverbot im Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) sei bisher ebenfalls nur als mangelhaft zu bewerten. Wenn die Vor-Ort-Apotheken im nächsten Jahr an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden und weder Gleichpreisigkeit noch Makelverbot bis dahin durchgesetzt werden, ist dies aus Funkes Sicht eine Gefahr für die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland. „Die Zeit läuft uns davon“, erklärte sie gegenüber den Delegierten. Die nächste Bundestagswahl stehe 2021 an, und es drohe, dass das Gesetzgebungsverfahren des VOASG der Diskontinuität zum Opfer falle – wie schon das von Spahns Vorgänger Hermann Gröhe geplante Rx-Versandverbot. Daher rief sie die Vertreterversammlung auf, die Bedenken und Forderungen in eine Resolution – adressiert an den Bundesgesetzgeber – einfließen zu lassen. Konkret wollen sich die hessischen Delegierten weiterhin „kritisch-konstruktiv“ – wie es der Deutsche Apothekertag 2019 formulierte – mit dem VOASG beschäftigen (s. Seite 18).
Funke als ABDA-Präsidentin?
Und dann gab es auch noch diese Frage aus der Vertreterversammlung: Wird sich Ursula Funke als Kandidatin für die neue ABDA-Präsidentschaft zum Ende des Jahres aufstellen? „Nein, dieses Amt strebe ich nicht an“, machte sie unmissverständlich deutlich. Bisher hat lediglich Gabriele Regina Overwiening, Kammerpräsidentin aus Westfalen-Lippe, offiziell ihre Kandidatur bekannt gegeben und könnte als erste weibliche ABDA-Präsidentin auf Friedemann Schmidt folgen. |
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