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„Es geht hier nicht um Dankbarkeit“
Benedikt Bühler fordert erneut Rx-Versandverbot, SPD-Abgeordnete erteilt Absage
„Was haben wir aus der Pandemie gelernt? Wie wichtig ist das flächendeckende Netz? Wie wichtig ist vor allem die Gleichpreisigkeit für alle Patienten?“, fragte Bühler in einem Gespräch mit DAZ.online. Und er erinnerte daran, dass die Gleichpreisigkeit bis heute nicht im Entwurf zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) stehe.
Das VOASG, auf das die Apotheker schon seit mehr als einem Jahr warten, soll laut einer derzeit kursierenden Tagesordnung des Bundestags am 11. September im Parlament beraten werden. Die ABDA steht noch immer hinter dem Entwurf aus dem Hause Spahn. Doch Pharmaziestudent Bühler warnt davor, zu viel auf die geplante Apothekenreform zu geben. Denn, wie gesagt: „Gleichpreisigkeit ist nicht Bestandteil des VOASG.“ Zudem stünden die Versandapotheken in Sachen eRezept bereits in den Startlöchern.
Es gebe bis auf ein paar kleinere Versender im unteren Drittel nur noch Großkonzerne in diesem Bereich. „Und da muss man sich schon fragen, was das für Folgen haben wird.“
Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt
Bühler ist überzeugt: Jetzt wäre genau der richtige Zeitpunkt, um das Versandverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durchzusetzen. Die Bevölkerung noch sensibilisiert vom Lockdown, die Politik wissend, dass man nicht einerseits die Arzneimittelproduktion zurück nach Europa holen und gleichzeitig die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten EU-Versendern überlassen sollte.
Bühler verwies in diesem Zusammenhang auf seine Online-Petition, die mit 420.000 Zeichnungen noch vor der Corona-Krise zustande kam. Hätte man sie während des Lockdowns gemacht, wären nach Bühlers Vermutung noch viel mehr Stimmen zusammen gekommen.
Stamm-Fibich: Kein Extra-Schub für das Rx-Versandverbot
Die stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses, Martina Stamm-Fibich (SPD), erteilt dem RxVV trotz des Einsatzes der Apothekenmitarbeiter während der Corona-Krise eine Absage. „In der Tat haben die Apotheken vor Ort ihren Beitrag zur Bewältigung der Hochphase der Corona-Pandemie mehr als nur erfüllt“, teilte sie auf Anfrage von DAZ.online mit. „Ich bin überaus dankbar für die teilweise übermenschlichen Leistungen des medizinischen Personals und auch der Apothekerschaft.“ Auf das Schicksal der Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler werde sich dies jedoch nicht auswirken. „Es geht hierbei nicht um Dankbarkeit für Geleistetes, sondern zum einen um eine sinnvolle Fortentwicklung unseres Arzneimittelwesens und zum anderen um schwerwiegende europarechtliche Fragen“, stellte Stamm-Fibich klar. Die öffentliche Anhörung, in der Bühler nicht nur vor dem Petitionsausschuss, sondern auch vor Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorsprechen durfte, habe „nur nochmals verdeutlicht, dass ein solches Verbot rechtlich kaum haltbar wäre. Zu groß sind hier die europarechtlichen Hürden, um pauschal den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu verbieten.“ |
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