DAZ aktuell

Keine Suizid-Hilfe aus der Apotheke

BAK zur Sterbehilfe

ks | Ende Februar hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Minister Jens Spahn sucht nun eine neue Lösung – und hat dazu auch die ABDA um Stellungnahme gebeten. Die übt sich in dieser heiklen Frage allerdings in Zurückhaltung.
Foto: imago images/Science Photo Library

Der Geschäftsführende Vorstand der Bundesapothekerkammer (BAK) hat sich auf seiner Sitzung am 16. Juni mit Haltung der Apotheker zur Sterbehilfe-Thematik beschäftigt. Inzwischen hat die BAK ihre Position auch an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt. Zur Frage, ob der Staat die Abgabe eines Suizid-Mittels regulieren sollte, äußert sich die BAK explizit nicht. Sie lehnt allerdings die Substanz Natrium-Pentobarbital als Mittel zur staatlich regulierten Selbsttötung ab. Die BAK verweist darauf, dass die Apotheker einen Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln hätten – die Abgabe einer Chemikalie wie Natrium-Pentobarbital zum Zwecke der Selbsttötung sei davon nicht abgedeckt. Das ergebe sich aus der Bundesapothekerordnung und dem Apothekengesetz. Die Abgabe einer solchen Chemikalie wäre hingegen laut Apothekenbetriebsordnung zulässig. Ob die Apotheke sie abgibt oder nicht, stehe damit in der freien Entscheidung des Apothekenleiters, so die BAK. Eine künftige Abgabeverpflichtung lehnt die BAK klar ab. Sie findet, dass der Staat seine Bemühungen vorrangig darauf richten sollte, die Begleitung der Patienten in der Palliativversorgung zu verbessern. |

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