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Die Seite 3
Auf Kosten der anderen
Arzneimittellieferengpässe sind nicht nur in Deutschland ein Problem. Die Ursachen sind bekanntermaßen vielfältig. So führen niedrige Arzneimittelpreise in einem Land dazu, dass der Export in andere Länder umso lukrativer wird, je höher dort die Preise sind. Von dieser Situation haben Deutschland und vor allem unsere gesetzlichen Krankenkassen lange Zeit profitiert. Durch die Importregelungen im Rahmenvertrag schöpfen sie den Rahm weiterhin ab. Doch zunehmend bekommen auch wir die Schattenseite dieses Spiels der freien Marktwirtschaft zu spüren. Viele Präparate erzielen auf dem deutschen Markt schon lange nicht mehr Höchstpreise, Hersteller kontingentieren ihre Ware, um zu verhindern, dass für den deutschen Markt bestimmte Arzneimittel den lukrativen Weg ins Ausland nehmen. Den Apotheken bleibt nur, den so erzeugten Mangel zu verwalten.
Ungeachtet dessen blüht in Deutschland weiterhin für viele nach wie vor hier teurere Arzneimittel der Importmarkt, der von den noch niedrigeren Preisen in anderen europäischen Mitgliedstaaten profitiert. Doch diese möchten sich das wohl nicht länger gefallen lassen. So hat die tschechische EU-Parlamentarierin Kateřina Konečná Anfang Dezember 2019 bei der EU-Kommission nachgefragt, ob die deutschen Rahmenvertrags-Regelungen im Einklang mit den EU-Binnenmarktvorschriften stehen (s. S. 9). Dabei scheint der seit Juli 2019 gültige neue Rahmenvertrag das Fass zum Überlaufen gebracht zu haben. Konečná geht davon aus, dass sich das Volumen der Paralleleinfuhren nach Inkrafttreten verdoppelt hat. Durch die deutsche Gesetzgebung, so ihr Vorwurf, würde Deutschland Arzneimittelvorräte aus Ländern aufkaufen, die aufgrund eines niedrigeren Lebensstandards die günstigsten Arzneimittelpreise haben. Neben der Frage nach der Vereinbarkeit der deutschen Gesetzgebung mit EU-Recht möchte sie wissen, ob die EU rechtliche Regelungen plant, die es den Ländern mit niedrigeren Preisen ermöglicht, sich vor dem Aufkauf lebensnotwendiger Arzneimittel durch die deutsche Importklausel zu schützen. Eine wichtige Frage. Denn auch andere europäische Mitgliedstaaten leiden unter dem Export ihrer preisgünstigen Arzneimittel. Selbst Deutschland, das jahrzehntelang auf Kosten südeuropäischer Staaten von dem Preisgefälle profitiert hat, ist mittlerweile wie schon erwähnt betroffen. Einige Mitgliedstaaten versuchen, mit Exportverboten gegenzusteuern. Doch nach wie vor ist nicht geklärt, ob nationale Exportverbote mit dem EU-Recht auf Warenverkehrsfreiheit in Einklang zu bringen sind.
Mit Spannung wird daher erwartet, wie sich die Kommission nun positioniert. Man kann nur hoffen, dass sie den Status der Arzneimittel als Ware der besonderen Art würdigt und eine rechtssichere Grundlage für nationale Exportverbote für lebensnotwendige Arzneimittel schafft. Wenn dann auch noch die Anfrage von Frau Konečná das Ende für die auch bei uns umstrittene deutsche Importquote einleitet, wäre das ein längst überfälliger Schritt. Denn es kann nicht sein, dass die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in dem einem Land auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung eines anderen geht.
Doris Uhl
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