Adexa-Info

Änderung der Approbationsordnung für Apotheker

Studium und praktisches Jahr in Corona-Zeiten

Schon vor der SARS-CoV-2-Pandemie fehlten bundesweit Apotheker. Jetzt hat sich die Ausbildungssituation weiter verschärft. Eine Verordnung soll Härten abmildern. Was hat sich geändert?
Foto: recep-bg – istockphoto.com

Keine Vorlesungen, keine Laborprak­tika und manche Apotheken im Schichtbetrieb: Mit solchen Einschränkungen hatten – und haben – Studierende, aber auch Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) zu kämpfen. Deshalb kam aus dem Bundesgesundheitsministerium ein Referentenentwurf zur befristeten Änderung der Approbationsordnung. ADEXA – Die Apothekengewerkschaft hat in Abstimmung mit dem Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) eine Stellungnahme dazu an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geschickt.

In einigen Punkten wurde nach­gebessert. Die neue Verordnung im Überblick:

  • Praktische Lehrveranstaltungen können mit digitalen Lehrformaten und Medien oder durch andere geeignete Formate begleitet und teilweise ersetzt werden.
  • Studierende können Famulaturen auch in Zeiten ableisten, in denen die Universitäten aufgrund von SARS-CoV-2 geschlossen haben.
  • Absolvierte Zeiten der Famulatur werden unabhängig von ihrer Dauer berücksichtigt.
  • Weil Apotheken teilweise im Schichtbetrieb arbeiten, können PhiP einen Teil ihrer Zeit im Praktikum digital außerhalb der Apotheke absolvieren – aber höchstens 25 Prozent.
  • Bei besonderen Härten, etwa aufgrund von Quarantänemaßnahmen, ist es möglich, sich Ausfallzeiten bei der zuständigen Behörde anrechnen zu lassen.
  • Einzelne Examina des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung können in größeren Zeit­abständen durchgeführt werden.

„Nicht berücksichtigt wurde der Wunsch, Präsenzzeiten im Praktikum auf 50 Prozent reduzieren zu können“, sagt ADEXA-Vorstand Tanja Kratt. „Der BPhD und auch wir hatten so argumentiert, dass durch die Corona-bedingte Einführung von Wechselschichten in Apotheken oft nur 50% der Arbeitszeit geleistet werden kann.“

Probleme bei der Umsetzung?

ADEXA hat erfahren, dass die Verordnung unterschiedlich umgesetzt wird. In einigen Kammerbezirken läuft alles wie vom BMG geplant. In anderen Bezirken wollten Apothekerkammern die Corona-bedingten Minusstunden in der Offizin nicht anerkennen. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? ADEXA freut sich auf Ihre E-Mail (presse@adexa-online.de). Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Und nicht zuletzt: Auch Pharmazeuten im Praktikum können sich als ADEXA-Mitglieder auf die Rechtsberatung verlassen. Melden Sie sich bei etwaigen Fragen oder Problemen! |

Quelle
Bundesministerium für Gesundheit. Verordnung über von den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker abweichende Vorschriften bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/vo-aerzte-zahnaerzte-apotheker.html

Michael van den Heuvel

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