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Digitalisierung, Homeoffice, Fortbildung

Wie die Corona-Pandemie unser Arbeitsleben verändert hat – und noch verändern könnte

Die SARS-CoV-2-Pandemie hat nicht nur unser Gesundheitswesen auf die Probe gestellt. Auch beruflich hat sich viel getan – und nicht generell zum Nachteil öffentlicher Apotheken.
Foto: undrey – stock.adobe.com

Apotheken befinden sich auf der Überholspur in Richtung Digitalisierung. Das liegt einerseits an Jens Spahns (CDU) Gesetzesinitiativen. Der Bundesgesundheitsminister will die elektronische Patientenakte und das E-Rezept voranbringen. Apothekenleiter*innen wiederum haben sich in Corona-Zeiten entschlossen, Apps anzubieten, damit Patienten Arzneimittel vorbestellen können. Auch gibt es sichere Beratungschats oder Videotelefonie-Tools für Apotheken. Und Rechenzentren ­arbeiten schon seit geraumer Zeit mit sicheren Clouds. Das alles bleibt für angestellte Kollegen und Kolleginnen nicht ohne Folgen.

Homeoffice: Geltendes Recht beachten

„Einige Tätigkeiten lassen sich mittlerweile auch im Homeoffice erledigen“, so ADEXA-Vorstand Tanja Kratt. Noch sei dies die Ausnahme, könne aber gerade in größeren Filialverbünden häufiger auftreten, falls PKA beispielsweise Rechnungen bearbeiten.

Auch hier gelten Gesetze und Ver­ord­nungen wie in der Offizin. Beispielsweise beraten PTA unter Aufsicht der Apothekenleitung (§ 3, Apothekenbetriebsordnung, ApBetrO). Und da im Home-Office eher selten Approbierte an der Seite sind, beschränken sich Tele-Beratungen strenggenommen – wie bei PKA – auf Freiwahl-Artikel.

Investitionen trägt der Arbeitgeber

„Grundsätzlich hat der Arbeitgeber alle Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Erbringung der Arbeitsleistung nötig sind“, sagt Minou Hansen, Rechtsanwältin bei ADEXA. „Dies gilt auch im Homeoffice.“ Sollen Angestellte beispielsweise Rezepte ­bearbeiten, benötigen sie neben dem Computer vor Ort auch einen Scanner. Auch für die Datensicherheit und den Datenschutz müssen Vorgesetzte sorgen – hier unterscheidet sich die Apotheke nicht vom Homeoffice.

Hansen rät, eine Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag abzuschließen, um Details wie die Erfassung von Arbeitszeiten zu regeln. „Der Arbeitgeber hat aber kein Recht, über den privaten Wohnraum seiner Beschäftigten zu verfügen – hier sind immer Vereinbarungen beider Vertragspartner erforderlich“, so die Rechtsanwältin. Ob nach der Corona-Pandemie mehr Apothekenangestellte Tätigkeiten von zu Hause aus verrichten, bleibt abzuwarten.

Fort- und Weiterbildung: Mehr Online-Formate auch in Zukunft?

Die Corona-Pandemie hat aber auch Messen, Kongresse und sonstige Fortbildungsveranstaltungen grundlegend verändert. Anfangs wurden Termine abgesagt; mittlerweile gibt es zahlreiche Online-Formate als Alternative. Das kann man mit einem lachenden und einem weinenden Auge sehen: Zu jeder Veranstaltung gehört auch der Kontakt mit Kollegen und Kolleginnen. Andererseits fehlt gerade Vollzeitkräften und Eltern – meist Müttern – die Zeit. „Klar ist: Angeordnete Fortbildungen sind immer Arbeitszeit“, so Hansen. Auch in Rahmentarifverträgen werde bei der Freistellung für Fort­bildungen (§ 12) nicht zwischen Online- oder Präsenzveranstaltungen unterschieden. |

Michael van den Heuvel

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