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DAZ aktuell
Zwist um Noweda-Botendienst
Die Einschätzungen zum neuen Serviceangebot des Großhändlers gehen auseinander
Im Herbst 2019 wurde die Regelung zum Botendienst in der Apothekenbetriebsordnung geändert. Der Botendienst ist nun nicht mehr nur im Einzelfall zulässig, sondern gehört zur Regelversorgung. Was gleich geblieben ist, ist die Formulierung, dass die Zustellung von Arzneimitteln „durch Boten der Apotheke“ erfolgt. Die ABDA hatte bei dieser Änderung darauf hinwirken wollen, dass im Verordnungstext von einer Zustellung „durch Personal der Apotheke“ die Rede ist. In ihrer Stellungnahme begründete sie dies damit, dass mit einer solchen Klarstellung auch bei der Streichung des „Einzelfalls“ die Schaffung zentralisierter Botendienstangebote weiterhin ausgeschlossen bleibe. „Nur auf diesem Weg kann gewährleistet werden, dass der Bote der Apotheke dem alleinigen Weisungsrecht des Betriebserlaubnisinhabers unterliegt“, argumentierte die ABDA – letztlich erfolglos.
Und nun schlägt Noweda in die Kerbe, die die ABDA befürchtet hat. Zwar ist die Apothekergenossenschaft keine Kapitalgesellschaft, die mit dem Ziel ans Werk geht, die Vor-Ort-Apotheken zu schwächen – ganz im Gegenteil. Dennoch ahnt ABDA-Präsident Schmidt nichts Gutes: „Wenn sich jetzt Dritte ganz salopp anbieten, den Botendienst für die Apotheke zu übernehmen, und dabei Buchstaben und Geist der gesetzlichen Regelung ignorieren, dann erweisen sie den Apotheken damit einen Bärendienst“, erklärte er im ABDA-Newsroom – und zog sogleich eine Verbindung zu Zur Rose/TeleClinic: „Wir sehen mit großer Sorge, wie verschiedene Akteure derzeit versuchen, ihre Geschäftsmodelle zu optimieren, indem sie die Arzneimittelversorgung bzw. die Gesundheitsversorgung insgesamt in eine vertikale Integration bringen.“
Stärkung der Präsenzapotheke?
Die Noweda hat offensichtlich nicht das Gespräch mit der Standesvertretung gesucht, ehe sie kommunizierte, den neuen Service anzubieten. Auch jetzt will sie selbst sich nicht zu der harschen Kritik des ABDA-Präsidenten äußern. Der Großhändler verweist stattdessen auf Anwalt Douglas. Im Interview mit DAZ.online gibt sich dieser wenig überrascht über die Reaktion: Die Erfahrung habe gezeigt, „dass die ABDA Veränderungen per se erst einmal kritisch sieht“. Dabei werde ab und zu der Blick für den Patienten außer Acht gelassen. „Wenn die Bevölkerung im Jahr 2020 es gewohnt ist, dass sie Leistungen nach Hause geliefert erhält, kann man sich dagegen nicht verschließen. Der Botendienst ist hierbei ein wichtiges und zentrales Instrument der Präsenzapotheke. Ich bin davon überzeugt, dass alles, was den Botendienst stärkt, auch die Präsenzapotheke stärkt.“ Wenn die ABDA dies anders sehe, werde sie ihre Gründe haben, die man aber nicht verstehen müsse.
Douglas verweist ferner auf die Begründung zur Änderungsverordnung, in der ausdrücklich steht, dass unter die Zustellung durch Personal der Apotheke oder auch externes Personal, das der Weisungshoheit der Apothekenleitung untersteht, erfolgen kann – ein Angestelltenverhältnis sei also nicht nötig. Der Apothekeninhaber besitze auch nach dem Noweda-Konzept „jederzeit bis zur Auslieferung der Sendung den unmittelbaren Durchgriff auf den jeweiligen Fahrer“. Überdies sieht der Anwalt keinen Anlass an den Noweda-Fahrern zu zweifeln: Sie würden „den ganzen Tag Arzneimittel durch die Gegend“ fahren und verfügten über das erforderliche Bewusstsein. Einen Dammbruch fürchtet der Jurist ebenfalls nicht: Andere Dritte seien eben nicht in das GDP-Konzept eines pharmazeutischen Großhandels eingebunden. Sollten Dritte sich ebenfalls hierfür interessieren, bestünde für diese eine ganz andere Ausgangssituation. Das gesamte Interview mit Dr. Douglas finden Sie auf DAZ.online, wenn Sie den Webcode T3GG8 in die Suchmaske eingeben. |
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