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DAZ aktuell
Digitales Medikationsmanagement in Kliniken förderungsfähig
Bundeskabinett verabschiedet Krankenhaus-Zukunftsgesetz
Der Bund wird 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Das sieht der am Mittwoch in der vergangenen Woche vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für ein Krankenhaus-Zukunftsgesetz (KHZG) vor. Der KHZG-Entwurf ist in zwei Teile gegliedert. Zum einen geht es um Investitionen für die Modernisierung, zum anderen um Hilfen, einen Schutzschirm, um die finanziellen Folgen der Coronavirus-Pandemie für die Krankenhäuser aufzufangen. Investiert werden soll in moderne Notfallkapazitäten sowie in eine bessere digitale Infrastruktur. Es geht etwa um Patientenportale, die elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen – ausdrücklich aber auch um digitales Medikationsmanagement. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird dazu erklärt, dass der Medikationsprozess im Krankenhaus durch eine hohe Komplexität gekennzeichnet sei. Medikationsinformationen würden häufig in unterschiedlichen Informationssystemen und in unterschiedlichem Detailgrad dokumentiert und gespeichert.
Bereits seit vergangener Woche sind Förderanträge möglich – in Kraft treten wird das Gesetz laut Bundesgesundheitsministerium „voraussichtlich im Oktober“. |
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