Foto: VGV MEDIA – stock.adobe.com

Politik

Nicht einmal kostendeckend

Eine Analyse der jüngsten Honorarerhöhung

tmb | Zum Jahreswechsel wurden der Zuschlag für den Notdienstfonds und die Dokumentationsgebühr erhöht. Doch die steigenden Einnahmen für die Apotheken ­werden nicht einmal den Kostenanstieg des neuen ­Jahres kompensieren. Die Honorarerhöhung ist eine Anerkennung für den Notdienst, aber weiterhin fehlen systema­tische Anpassungen des Apothekenhonorars an steigende Kosten und Anforderungen.

Das Jahr 2020 hat für die Apotheken mit einer kleinen Honorarerhöhung begonnen. Zuletzt hatte es im Mai 2017 Anpassungen bei den Rezepturtarifen und der Dokumentationsgebühr gegeben. Da der 2004 eingeführte packungsbezogene Festzuschlag für Rx-Arzneimittel nicht automatisch angepasst wird und nur einmal 2013 erhöht wurde, können Kostensteigerungen nur ansatzweise durch Erhöhungen der anderen Tarife kompensiert werden. Diesmal wurden der Zuschlag zum Notdienstfonds und die Dokumentationsgebühr für Betäubungsmittel und T-Rezepte erhöht. Der Zuschlag zum Fonds stieg um 5 auf 21 Cent pro Rx-Packung (jeweils netto). Die Dokumentationsgebühr stieg von 2,91 auf 4,26 Euro (jeweils einschließlich Mehrwertsteuer).

Die ABDA und das Bundesgesundheitsministerium hatten den Effekt der erhöhten Dokumentationsgebühr zuvor übereinstimmend auf etwa 15 Millionen Euro einschließlich Mehrwertsteuer pro Jahr geschätzt, also etwa 12,6 Millionen Euro netto. Der Effekt beim Notdienstfonds kann aus den bisherigen Ausschüttungen hochgerechnet werden. Im Jahr 2018 schüttete der Fonds 114,23 Millionen Euro an die Apotheken aus, pro Notdienst durchschnittlich 281,01 Euro (alles netto; siehe Berichterstattung des Fonds). Eine Hochrechnung ergibt mit dem neuen Zuschlag einen Anstieg der Ausschüttungen um 35,70 Millionen Euro auf 149,93 Millionen Euro pro Jahr (jeweils netto). Eine solche einfache Hochrechnung ergibt für die einzelne Ausschüttung künftig 368,83 Euro pro Notdienst, tatsächlich ist aber etwas mehr zu erwarten, weil die Zahl der Notdienste durch die sinkende Apothekenzahl abnimmt. Mit der jüngsten bekannten Apothekenzahl von 19.196 (Stand Ende September 2019) dürfte die Erhöhung beim Notdienstfonds einer Durchschnittsapotheke zusätzliche 1860 Euro pro Jahr einbringen. Zusammen mit der Dokumentationsgebühr ergeben sich damit zusätzliche Einnahmen von 2516 Euro pro Durchschnittsapotheke und Jahr.

Keine Kompensation für höhere Kosten

Zum Vergleich bietet sich ein Blick auf die Kosten an. Gemäß Apothekenwirtschaftsbericht der ABDA für 2018 betrugen die Personalkosten 10,7 Prozent und die sonstigen Kosten 7,3 Prozent vom Nettoumsatz, zusammen also 18,0 Prozent. Bei einem durchschnittlichen Nettoumsatz von 2,381 Millionen Euro betrugen die gesamten Kosten demnach 428.580 Euro. Die jüngste Erhöhung macht also nicht einmal 0,6 Prozent der Kosten der Apotheken aus. Zum 1. Januar 2020 steigen allerdings die Tarifgehälter um 1,9 Prozent. Ausgehend von den obigen Zahlen müssen in einer Durchschnittsapotheke allein dafür zusätzliche Kosten von 4840 Euro angesetzt werden. Die jüngste Honorarerhöhung kompensiert daher nicht einmal den neuesten Anstieg der Personalkosten. Hinzu kommen weitere Kostensteigerungen und die Belastung durch den Margenverfall als Folge des weiterhin steigenden Hochpreiseranteils.

Zwischenfazit

Damit lässt sich ein Zwischenfazit ziehen: Die zusätzlichen Honorare für den Notdienst und die Dokumentation sind politische Signale, die die Mühen der Apothekenteams um die Gemeinwohlpflichten symbolisch anerkennen. In einzelnen Apotheken, in denen diese Pflichten überproportional häufig vorkommen, können die jüngsten Erhöhungen diese Belastung mindern. Insgesamt ist der betriebswirtschaftliche Effekt minimal. Die Erhöhungen werden nicht einmal die unvermeidlichen Kostensteigerungen eines Jahres kompensieren und sich daher im durchschnittlichen Betriebsergebnis nicht niederschlagen.

Kein kurzfristiger Zusammenhang mit Schließungen

Außerdem sollte niemand erwarten, dass solche kleinen Honoraränderungen die Zahl der Apothekenschließungen erkennbar beeinflussen. Denn Apotheken, die sich der Verlustzone nähern, schließen, wenn der Mietvertrag ausläuft. Apotheken, die keinen langfristig ausreichenden Unternehmerlohn mehr erwirtschaften, schließen, wenn der Inhaber das Rentenalter erreicht. Die Zahl der Apothekenschließungen sollte daher kaum von kleinen kurzfristigen Korrekturen des Honorars, sondern mehr von der demografischen Entwicklung bei den Apothekenleitern abhängen. Steigende Betriebsergebnisse führen daher nicht kurzfristig zu weniger Schließungen (siehe Tabelle). Eher führen mehr Schließungen zu steigenden Betriebsergebnissen, weil die Durchschnittsapotheke durch die Umverteilung von schließenden Apotheken wächst.

Tab.: Betriebsergebnisse und Apotheken­schließungen. Zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung der Apotheken und Apothekenschließungen ist kein kurzfristiger Zusammenhang erkennbar. Denn Entscheidungen über Apothekenschließungen beruhen eher auf langfristigen Entwicklungen.
Jahr
Betriebsergebnis einer Durchschnitts­apotheke (in €)
Netto-Änderung der Apothekenzahl
2011
105.520
- 203
2012
105.149
- 317
2013
126.510
- 259
2014
134.287
- 221
2015
136.345
- 192
2016
142.622
- 226
2017
143.385
- 265
2018
143.885
- 335

Quelle für die Daten: Apothekenwirtschaftsberichte der ABDA

Dennoch ist langfristig die Renditeerwartung der entscheidende Maßstab für ein unternehmerisches Engagement. Diese Renditeerwartung ist offenbar in vielen Apotheken so schlecht, dass ein großer Teil der aus Altersgründen angebotenen Apotheken keinen Nachfolger findet. Dies kann sich nicht ändern, solange die Honorarsituation nicht wesentlich und nachhaltig verbessert wird. Wenn aufgrund der Altersentwicklung der Apothekeninhaber künftig sogar noch mehr Apotheken angeboten werden und sich deren Renditeerwartungen nicht bessern, wird die Zahl der Schließungen voraussichtlich sogar steigen. Dann wird die flächendeckende Versorgung mit Vor-Ort-Apotheken nicht dauerhaft aufrechtzuerhalten sein und es droht eine Zwei-Klassen-Versorgung, bei der es persönlichen Vor-Ort-­Service nur an Standorten mit besonderem Bedarf oder ­guter Kaufkraft gibt.

18 Jahre Anpassungsstau

Diese Entwicklung wird nur aufzuhalten ein, wenn mehr Geld in das Apothekensystem fließt. Die Politik muss akzeptieren, dass inhaltlich erweiterte Leistungen im Jahr 2020 nicht zum Preis von 2002 zu haben sind. Das Bezugsjahr für die Bemessung des Festzuschlags ab 2004 war 2002. Die Anpassung von 2013 war unzureichend, weil dabei Kostenanstiege mit Mehrumsätzen verrechnet wurden, obwohl die Apotheken längst nicht in dem unterstellten Ausmaß von einer Fixkostendegression profitierten. Es geht daher mittlerweile um einen Anpassungsstau von 18 Jahren, in denen nur kleine Nachbesserungen stattfanden. Anpassungen bei kleinen Honorarkomponenten wie zum Jahresanfang 2020 lösen diesen Stau nicht auf. Auch neue honorierte Dienstleistungen helfen dabei nicht weiter, denn diese verursachen neue Kosten, während die alten Kosten weiterbestehen. Nur planbare wiederholte Erhöhungen des Festzuschlags oder eine ganz neue Honorarkomponente können das System langfristig sichern. |

Das könnte Sie auch interessieren

Zahlenrätsel zum Apotheken-Stärkungsgesetz

Wundersame Geldvermehrung

Analyse zur Anpassung der Apothekenhonorierung: Warum? Wie viel? Über welchen Weg?

Die Honorarfrage: sein oder nicht sein

Apotheke & Wirtschaft online: „Arzneimittelversorgung light“ – alles hängt an der Finanzierung

Wohin steuert das Apothekensystem?

Apothekenwirtschaftsbericht für 2021 mit erheblichen Sondereffekten

Trügerischer Lichtblick

Apothekenwirtschaftsdaten erstmals beim Deutschen Apothekertag

Weniger Apotheken, weniger Beschäftigung, weniger Gewinn

Erhöhter Abschlag würde Apotheken fast so belasten wie der Wegfall des Notdienstfonds

Welche Folgen haben die Sparpläne?

286 Euro im ersten Quartal 2017 sind neuer Höchstwert

Notdienst: Mehr Geld

Eine Analyse der Daten des Apothekenwirtschaftsberichts 2019

Dokument der Stagnation

2 Kommentare

Welche Erhöhung der Vergütung?

von Dirk Krüger am 24.01.2020 um 16:05 Uhr

Sie Schreiben:
"Die Erhöhungen werden nicht einmal die unvermeidlichen Kostensteigerungen eines Jahres kompensieren und sich daher im durchschnittlichen Betriebsergebnis nicht niederschlagen."
Natürlich nicht ! Dafür sind sie doch auch gar nicht gedacht! Die Notdienstvergütung ist eine Kostenerstattung für den betrieblichen Aufwand incl. Personalkosten ausschließlich für den Notdienst. Die BTM-Gebühr ist ausschließlich eine Aufwandsentschädigung für den Dokumentationsaufwand.
Die Vergütung für die tägliche, vom Gesetzgeber bis ins Kleinste den Apotheken als Teil des öffentlichen Gesundheitswesens vorgeschriebene, Leistung ist seit ca. 10 Jahren nicht erhöht worden. Allerdings ist diese von der ABDA auch bis heute nicht ernsthaft eingefordert worden! So sinkt der Reinertrag auf Grund der stetig steigenden Kosten immer weiter. Es gibt sehr wohl einen direkten Zusammenhang zwischen diesem Faktum und der Schließung vieler Apotheken!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Tasse Kaffee

von pi mal x am 24.01.2020 um 10:57 Uhr

Tasse Kaffee zu bestellen bei Mc Donalds kostet mehr als einmal Sonntagsnotidenst in Anspruch zu nehmen für den Verbraucher. für 2,50€ hebt kein Handwerker auch nur den Hörer ab!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.