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- DAZ 42/2020
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... auch DAZ noch
Zahl der Woche: 62 Prozent
Im Jahr 2018/2019 lag der Wert noch bei 56 Prozent. Gestiegen ist laut BZgA auch der Anteil derer, die ihre Entscheidung schriftlich in einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung festgehalten haben: Von 39 Prozent auf aktuell 44 Prozent.
18 Prozent der Befragten haben eine Entscheidung getroffen, diese aber nicht schriftlich dokumentiert. 82 Prozent der in diesem Jahr Befragten stehen dem Thema Organ- und Gewebespende positiv gegenüber.
Die gestiegene Organspendebereitschaft scheint bereits erste Erfolge zu zeigen. Wie die Techniker Krankenkasse unter Berufung auf Zahlen von Eurotransplant aktuell hinweist, ist die Zahl der Menschen in Deutschland, die auf ein Spenderorgan warten, in den vergangenen zwei Jahren leicht zurückgegangen. In diesem Jahr standen zum Stichtag 1. Juli 9029 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. 2019 waren es 9073, 2018 noch 9720 Menschen.
In der im Frühjahr 2020 durchgeführten BZgA-Erhebung wurde auch gefragt, ob das im Januar 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Entschei-dungsbereitschaft bei der Organspende bekannt ist. Im Ergebnis wussten dies 50 Prozent der Befragten. 35 Prozent waren darüber informiert, dass mit der neuen Rechtsgrundlage, die ab 1. März 2022 gelten wird, eine Dokumentation der Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in einem Online-Register möglich sein wird.
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