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Die Seite 3
Eine Frage des (Stellen-)Wertes
Benedikt Bühler hat gesprochen und seinen Auftritt vor dem Petitionsausschuss souverän gemeistert. Würde es sich um ein Kolloquium in Organischer Chemie handeln, könnte man jetzt stolz verkünden: Prüfung bestanden!
Doch bei Petitionen geht es nicht um „richtig“ oder „falsch“. Sie stellen vielmehr das Anliegen von – im Fall der Bühler-Petition – immerhin mehreren hunderttausend Menschen dar. Nicht unterschlagen darf man an dieser Stelle, dass auch die ABDA unmittelbar nach dem EuGH-Urteil 2016 in einer Unterschriftenaktion mehr als 1,2 Millionen Menschen für das Thema gewinnen konnte. Hinzu kommen juristische Gutachten und wissenschaftliche Arbeiten von den unterschiedlichsten Experten und Institutionen, die belegen, dass ein Rx-Versandverbot das wirksamste Mittel zur Sicherung der Arzneimittelpreisbindung und der flächendeckenden Versorgung durch Vor-Ort-Apotheken darstellt.
Petitionen können Themen auf die Agenda setzen, die in der Politik ansonsten nur wenig Beachtung fänden. Sie können parlamentarische Prozesse anstoßen und den Gesetzgeber auffordern, tätig zu werden. In welchem Ausmaß das in Sachen Bühler und Rx-Versandverbot sein wird, bleibt abzuwarten (S. 9).
Fest steht allerdings, dass Minister Spahn auch dieses Forum nutzen konnte, seinen Parlamentskollegen, der Öffentlichkeit und dem Petenten Bühler vorzuführen: Ein Rx-Versandverbot wird es mit ihm nicht geben. Vielmehr möchte er die Apotheker mit pharmazeutischen Dienstleistungen intensiver in die Gesundheitsversorgung einbinden. Ob das wirklich ernst gemeint ist oder am Ende nur Nebelkerzen und leere Versprechungen waren, wird man spätestens dann sehen, wenn Spahns Apothekenstärkungsgesetz in Kraft tritt.
Denn mit diwesem Gesetz wird es neben den Dienstleistungen auch um die Beantwortung der Frage gehen, wie das Apothekensystem mit einer Regelung zur Arzneimittelpreisbindung finanziert werden kann – das Ergebnis hängt noch davon ab, welche Signale von der EU-Kommission in Brüssel dazu kommen.
Die Stoßrichtung der ABDA ist indes immer klarer geworden: das Rx-Versandverbot wird nicht mehr „promotet“, dem Minister dagegen voll vertraut und das Apothekenstärkungsgesetz im parlamentarischen Prozess mehr konstruktiv als kritisch begleitet. Eine Haltung, die zuletzt von Kammern und Verbänden sowie vielen Apothekern an der Basis öffentlich heftig kritisiert wurde.
Wie genau die Apothekenzukunft aussehen soll, wurde von ABDA-Vertretern bisher auf keiner Bühne verkündet. Bei der Definition der konkreten Dienstleistungen hat man Angst vor der ablehnenden Reaktion der Krankenkassen. Über die Höhe der Honorare will man aus denselben Gründen auch nicht öffentlich sprechen. Doch mit der Abkehr von der Forderung nach einem Rx-Versandverbot müssten Antworten auf genau diese Fragen jetzt dringend folgen. Denn es gilt gegenüber Spahn und der Öffentlichkeit zu verdeutlichen, welche Tätigkeiten für welches Geld geleistet werden können. Mit den Grippeimpfungen im Rahmen von Modellprojekten hat der Gesetzgeber bereits eine erste zukünftige pharmazeutische Dienstleistung in den Ring geworfen. Was nun folgen muss, ist die Auseinandersetzung darüber, welchen (Stellen-)Wert die Dienstleistungen haben – im Hinblick auf die Bedeutung des Berufsstandes und die Finanzierung des Systems.
Dr. Armin Edalat
1 Kommentar
(Stellen-)Wert
von Dirk Krüger am 30.01.2020 um 15:55 Uhr
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