Aus den Ländern

Frühzeitig vorbereiten auf Spahns „Apothekenwelt“

Jahreshauptversammlung der TGL-Nordrhein

DÜSSELDORF (hb) | Die diesjährige Jahreshauptversammlung der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein am 29. Januar 2020 in Düsseldorf war zum einen der Auseinandersetzung mit der aktuellen Standespolitik gewidmet. Zum anderen befassten sich zwei Vor­träge mit Spahns „Apothekenwelt“ und den Chancen für den Erhalt der Rx-Preisbindung.

In ihrem Bericht kommentierte die TGL-Vorsitzende Dr. Heidrun Hoch, Schermbeck, eingangs den neuen Tarifabschluss. Mit den drei Prozent Erhöhung für alle Berufsgruppen steht die TGL im Vergleich zum Bundesverband aus ihrer Sicht gut da. Sie sprach von dem „Mut, einen Schritt in die richtige Richtung zu gehen“, und meinte damit im Wesentlichen die neue Vergütungsstruktur für Filial­leiter. Im Rahmentarifvertrag für Nordrhein sei hierfür eigens ergänzt worden, dass bereits übertarifliche Vergütungen auch auf die Zulage für die Filialleitung angerechnet werden können. Notdienst werde weiterhin bei einem Gesamtgehalt von mehr als 13 Prozent über dem Tarifgehalt ab­gegolten sein, betonte Hoch. In das Gesamtgehalt fließe die Zulage für Filialleiter ausdrücklich mit ein. Die TGL verbinde mit der Zulage für Filialleiter die Hoffnung, dass die Position der Filialleitung in Zukunft attraktiver wird, meinte Hoch angesichts des, wie sie es ausdrückte, „eklatanten Mangels“.

Personaleinsatz neu gewichten

Die TGL-Vorsitzende erwartet, dass schon in naher Zukunft neue Gewichtungen beim Personaleinsatz notwendig werden. Sie denkt dabei an die Digitalisierung, die Handhabung des E-Rezepts, Telepharmazie, die pharmazeutischen Dienstleistungen und den erweiterten Botendienst. Arbeitsplatzbeschreibungen müssten demzufolge mit neuen Inhalten gefüllt werden, was laut Hoch durchaus von Vorteil sein könnte. Explizit nannte sie an dieser Stelle die Möglichkeit von Home-Office-Arbeitsplätzen.

Foto: DAZ/hb

Treuhand-Experte Frank Diener, TGL-Vorsitzende Heidrun Hoch sowie Prof. Dr. Hilko Meyer (v. l.) sprachen auf der Jahreshauptversammlung der TGL Nordrhein.

Spahns Apothekenpaket und seine Bausteine

Dr. Frank Diener, Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover, gab einen Einblick in das Apothekenpaket von Gesundheitsminister Jens Spahn. Bei der Realisierung der systemstabilisierenden Bausteine, hänge noch vieles vom Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) ab, sagte Diener. Dazu zählten das Verbot der Rezeptsteuerung für Krankenkassen und Ärzte, die Gleichpreisigkeit bei GKV-Arzneimitteln und die Honorierung pharmazeutischer Dienstleistungen. Bei den systemverändernden Bausteinen müssten sich die Apotheken dagegen schon bald auf neue Verhältnisse einstellen. Dabei nannte er die Stichworte E-Rezept, Botendienst als Regelleistung, telepharmazeutische Beratung und automatisierte Arzneimittelabgabe. Bis zum 31. März 2020 müssten die GKV, der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Umsetzungs­details zum E-Rezept festlegen. Diener vermutet, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) relativ rasch von der Möglichkeit der Ersatzvornahme Gebrauch machen könnte, sollte der Termin nicht gehalten werden.

Mitmachen statt wegducken

Welche Chancen ergeben sich für die Apothekeninhaber aus dem neuen Szenario? Das E-Rezept könnte laut Diener dem „Fernbesteller“ als neuem Kundentypus mehr oder weniger große Geltung verschaffen, Botendienste als Regelleistung zu einem neuem Wettbewerbselement werden und die telepharmazeutische Beratung einen neuen Kanal zu Kunden eröffnen. Wer sich mit der neuen „Apothekenwelt“ noch nicht so recht anfreunden kann, dem hielt Diener vor, dass es sicher vor Ort Konkurrenten gebe, die „es tun werden“. „Wegducken“ hält er angesichts dessen für eine „riskante Strategie“. Jede Apotheke sollte deshalb seiner Meinung nach schon in allernächster Zeit den Umbau und die Ergänzung der individuellen betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation in Angriff nehmen.

Wer hat schon einen „virtuellen Arbeitsplatz?“

Diese sollten sich seiner Empfehlung zufolge konzentrieren auf die Konzeption des „virtuellen“ Arbeitsplatzes, der telepharmazeutischen Beratung, des Botendienstes und des Markt­auftrittes. Dabei sollten jeweils vier Teilaspekte berücksichtigt werden, nämlich der Kunde, die Prozesse (notwendige technische Ausstattung, Ablaufprozedere, etc. ), die Finanzen (Einmal- und laufendende Kosten, Personalkosten) und das Team (Umbau der Personaleinsatzplanung, zusätzliches Personal, evtl. Kommunikations-und Fachcoaching, etc.). Diener unterstellt, dass bislang kaum eine Apotheke über einen voll funktionsfähigen virtuellen Arbeitsplatz verfügt. Dieser könnte sich durchaus auch außerhalb der Apotheke befinden, eine Vorstellung, mit der sich viele Apothekeninhaber aber wohl erst anfreunden müssten. „Wenn Apo­theker das Wort Homeoffice hören, führt das regelmäßig zu Schnappatmung“, meinte Diener.

Er wünscht sich von den Apotheken, dass sie die unternehmerische Herausforderung durch die neuen Rahmenbedingungen annehmen und dass sie ihre Hausaufgaben rechtzeitig machen. Diener mahnte ausdrücklich, sich dabei nicht mit Randproblemen zu verzetteln. Seine klare Ansage an die Apothekenleiter lautet: „Kümmern Sie sich um das, was sie machen können.“

Bei der TGL-Jahrestagung bekam auch die Standesführung einiges an Kritik ab. Der Apotheken- und Europarechts-Experte Prof. Dr. Hilko Meyer befasste sich außerdem in einem Vortrag mit der verfahrenen Situation bezüglich der anstehenden Gesetzgebung zur Rx-Preisbindung. Er räumt einem neuerlichen Verfahren vor dem EuGH durchaus Erfolgschancen ein. Näheres hierzu siehe Seite 14. |

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