Recht

Nichtstun wiegt schwerer

Ein Kommentar

Dr. Armin Edalat, Chefredakteur der DAZ

Apotheken befinden sich meistens mittendrin im Geschehen. Ob im Dorf, Stadtteil, Einkaufszentrum oder Kiez – das rote „A“, so nostalgisch es auch anmutet, hat sich als Symbol für (kompetente) Hilfsbereitschaft in den Köpfen der meisten Menschen etabliert.

Jeder, der eine gewisse Zeit in der öffentlichen Apotheke gearbeitet hat, weiß, dass es dabei nicht nur um Arzneimittel und pharmazeutisches Fachwissen gehen muss: Die Touristengruppe lässt sich gerne und ausführlich den Stadtplan erklären, der sympathische Zusteller möchte unbedingt die Pakete für die Nachbarschaft loswerden und die Schul­kinder sammeln Kleinigkeiten für ihren Charity-Flohmarkt am nächsten Wochenende.

In der öffentlichen Apotheke zu arbeiten bedeutet daher, sich immer wieder auch vom heilberuflichen Anspruch an die eigene Tätigkeit lösen zu können und für die Bevölkerung „einfach da zu sein“. Nicht zuletzt ist diese Fähigkeit vielleicht das entscheidende Marketing für die Vor-Ort-Apotheke im Allgemeinen und den eigenen Betrieb im Speziellen.

Apotheken stehen auch dann im Mittelpunkt, wenn sich Menschen in einer medizinischen Notsituation befinden. Dabei kann es sich um Fälle außerhalb oder innerhalb der eigenen Räumlichkeiten handeln. Auch dann wird das Apothekenpersonal wahrscheinlich überdurchschnittlich oft kontaktiert – jedenfalls häufiger als man vielleicht im Privat­leben mit solchen Situationen konfrontiert wird. Daher ist es absolut notwendig, sich als Team mit diesen Herausforderungen auseinanderzusetzen und sich regelmäßig in Erster Hilfe fortzubilden. Auch die Frage, in welchen Arztpraxen oder öffent­lichen Gebäuden sich ringsherum Defibrillatoren und erweiterte Erste-Hilfe-Ausstattung (mit dem notwendigen Fachpersonal) befinden, sollte im Vorfeld in Erfahrung gebracht, dokumentiert und kommuniziert werden.

Doch gerade für Apothekenteams können sich schnell weitere Fragen und Problemsituation ergeben. Immerhin ist das pharmazeutische Personal auf gewisse Weise auch medizinisch vorgebildet. Man kennt womöglich sogar die jeweilige Person, die sich in einer Notsituation befindet, und weiß, wie man ihr mit dem Arsenal an Arzneimitteln und Medizinprodukten aus der Apotheke helfen könnte. Dagegen spricht vielleicht einerseits das Fehlen einer Verschreibung und andererseits, dass die jeweilige Maßnahme nur Ärzten oder speziell ausgebildetem Personal vorbehalten ist. Zahlreiche Beispiele fallen einem dazu ein: das Asthmaspray gegen den Anfall, das Nitrospray bei akuten Angina-pectoris-Beschwerden oder hypertensiven Krisen, Nähzeug und Wundnahtstreifen zur Behandlung von Platzwunden. Wo endet die für jeden verpflichtende Erste Hilfe, wo beginnt die erweiterte Hilfe, die von einem medizinischen Laien gar nicht erwartet werden kann und darf? Als Apotheker oder PTA fühlt man sich schnell in einer unglücklichen Sonderstellung: Was muss ich leisten? Wovon sollte ich tunlichst die Finger lassen?

Die Gratwanderung zwischen Heilkundeverbot und unterlassener Hilfeleistung ist zwar nicht unbedingt schmal, dafür aber eine ausgeprägte Grauzone, die dazu führen kann, dass sich Zweifel und Berührungsängste zu tatsächlich falschem oder fehlendem Handeln entwickeln können. Darf ich dem Patienten mit den Blutverdünnern ein Pflaster anheften? Ist es erlaubt, dass ich das Kind auf den Schoß nehme, während die Mutter die Augentropfen anwendet (oder andersherum)? Weitaus dramatischer: Gehört zur Ersten Hilfe bei einem akuten Herzinfarkt die Gabe von (immerhin nicht verschreibungspflichtiger) Acetylsalicylsäure, bevor der Notarzt kommt?

Eine allgemein juristische Aussage wird man zu diesen Fragestellungen nicht erwarten können. Leider muss man auch hier gerichtliche Verfahren und die Urteilsbegründungen abwarten, um daraus eventuell Lehren für die Zukunft ziehen zu können. Höchstwahrscheinlich werden Richter in dem einen Fall so und in dem anderen Fall so entscheiden – abhängig von der Situation, der Handlung und dem Ergebnis. Das sollte einen aber keineswegs davon abhalten, in jedem Fall zu handeln und vom eigenen Handeln auch überzeugt zu sein. Denn Nichtstun wird am Ende des Tages weitaus schwerer wiegen.

Wenn man als Lehrer oder Betreuer mit einer „planbaren“ Anwendung von Arzneimitteln bei hilfsbedürftigen Personen konfrontiert wird, sollten alle Fragen und Zweifel im Vorfeld geklärt werden. Die Fälle mögen in den letzten Jahren spürbar zugenommen haben, vielleicht weil viele Erkrankungen mittlerweile einfach besser diagnostiziert und behandelt werden können. Doch das sollte kein Hindernis darstellen und erst recht keinen Grund, diese Menschen vom sozialen Leben auszuschließen.

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