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Überregional
ZL: 2. Blut-Ringversuch
Zur Teilnahme angemeldet werden können alle im deutschen Handel befindlichen apothekenübliche Messgeräte zur Bestimmung von Glucose, Cholesterin, HDL, Triglyceriden, Harnsäure, ALT, AST, GGT, Hämoglobin, HbA1c, hsCRP/CRP, Mikroalbumin (Harnparameter) und Creatinin (Serum- oder Harnparameter).
Apotheken, die ein Abonnement für den 2. Blut-Ringversuch eines Jahres gebucht haben und eine Änderung der angemeldeten Messgeräte/Parameter vornehmen möchten, können dies dem ZL schriftlich noch bis zum 15. März 2020 anzeigen. Eine spätere Änderung ist nicht möglich.
Termine
- Anmeldeschluss: bis spätestens 15. März 2020
- Versenden der Proben: 20. bis 23. April 2020
- Probeneingang in der Apotheke: bis spätestens 24. April 2020
- Fristende für die Messwerteingabe: bis spätestens 4. Mai 2020
- Ergebnismitteilung und Zertifikatsvergabe (gültig bis 06/2021): bis spätestens 30. Juni 2020
Kosten: Anmeldung eines Gerätes: 60,- Euro zzgl. MwSt., Anmeldung eines weiteren Gerätes (Zweitgerät)*:27,50 Euro zzgl. MwSt. Die Kosten für die Anmeldung eines Gerätes zur Bestimmung von HbA1c, hsCRP/CRP oder Mikroalbumin (Harn) betragen 85,- Euro zzgl. MwSt.
*Folgende Geräte für Mehrfachbestimmungen können nicht als Zweitgerät angemeldet werden und werden ausschließlich mit 60,- Euro zzgl. MwSt. berechnet: Cholestech® LDX, Glucofast® duo, Reflotron®, Samsung LabGeo PT10, SD LipidoCare®, Wellion® Luna duo und Galileo sowie die HemoCue® Hb und Glucose 201+ Geräte.
Im Preis pro Gerät ist jeweils die Überprüfung eines Parameters enthalten. Jeder weitere Blutparameter
wird bei Accutrend® GC und Plus mit 4,- Euro zzgl. MwSt., bei allen anderen mit 7,- Euro zzgl. MwSt. berechnet.
Anmeldung und Info
Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker, Carl-Mannich-Str. 20, 65760 Eschborn, ringversuche@zentrallabor.com, www.zentrallabor.com
Hessen
LAK: Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen findet am Mittwoch, 4. März 2020, 10.00 Uhr, im Leonardo Hotel Frankfurt City South, Isenburger Schneise 40, 60528 Frankfurt, statt.
Vorläufige Tagesordnung
TOP 0 Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
TOP 1 Mitteilung über die Genehmigung der Protokolle vom 20.11.2019 und 15.01.2020
TOP 2 Wahl eines Mitgliedes in den Leitenden Ausschuss
TOP 3 Wahl der Mitglieder des Finanzausschusses
TOP 4 Wahl der Mitglieder des Akademievorstandes
TOP 5 Wahl der Mitglieder des Weiterbildungsausschusses
TOP 6 Ernennung einer Regionalen Fortbildungsbeauftragten/eines Regionalen Fortbildungsbeauftragten für die Region Darmstadt
TOP 7 Ernennung einer Regionalen Fortbildungsbeauftragen/eines Regionalen Fortbildungsbeauftragten für die Region Kassel
TOP 8 Ernennung einer Regionalen Fortbildungsbeauftragten/eines Regionalen Fortbildungsbeauftragten für die Region Wiesbaden
TOP 9 Ernennung einer Regionalen Fortbildungsbeauftragten/eines Regionalen Fortbildungsbeauftragten für die Region Fulda
TOP 10 Ernennung einer Regionalen Fortbildungsbeauftragten/eines Regionalen Fortbildungsbeauftragten für die Region Gießen
TOP 11 Ernennung einer Regionalen Fortbildungsbeauftragten/eines Regionalen Fortbildungsbeauftragten für die Region Frankfurt
TOP 12 Wahl der ehrenamtlichen Beisitzer der Schieds- und Schlich-tungsstelle
TOP 13 Änderung der Berufsordnung der Landesapothekerkammer Hessen
TOP 14 Bericht der Präsidentin
TOP 15 Bericht des Vorsitzenden des Leitenden Ausschusses
TOP 16 Bericht der Geschäftsführung
TOP 17 Bericht aus den Regionen
TOP 18 Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur politischen Bewertung der ständig zunehmenden Arzneimittellieferengpässe Antrag Dr. Diefenbach
TOP 19 Sonstiges
Saarland
AK: Vertreterversammlung
Zur nächsten Sitzung der Vertreterversammlung der Apothekerkammer des Saarlandes am Mittwoch, 18. März 2020, 20.00 Uhr, Apothekerhaus, Zähringerstr. 5, 66119 Saarbrücken, dürfen wir Sie hiermit recht herzlich einladen.
Tagesordnung
TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 19. November 2019
TOP 2: Bericht des Präsidenten
TOP 3: Bericht des Geschäftsführers
TOP 4: Grippeschutzimpfung
- 4.1: Änderung der Berufsordnung: § 11 der Berufsordnung der Apothekerkammer des Saarlandes in der Fassung vom 19.11.2007 soll wie folgt ergänzt werden (Ergänzung fett geschrieben): „§ 11 (Verbot der Heilkunde): Die Ausübung der Heilkunde verstößt gegen die Berufspflichten, soweit gesetzlich nicht etwas anderes geregelt ist.“
- 4.2: Grippeschutzimpfungen in Apotheken
- 4.3: Pandemie-Vorbereitung
TOP 5: Arzneimittel-Lieferengpässe
TOP 6: „Apothekensterben“
TOP 7: eRezept / DAV-App
TOP 8: VOASG / PDSG
TOP 9: ATHINA
TOP 10: HBA/SMC-B
TOP 11: Mitgliederverwaltungsprogramm/Homepage
TOP 12: Apothekenüberwachung
TOP 13: PR-Maßnahmen
TOP 14: Sonstiges
Die Sitzung ist gemäß § 8 Abs. 5 SHKG, § 11 Abs. 5 Hauptsatzung der Apothekerkammer des Saarlandes öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Interessen einzelner entgegenstehen.
Über zahlreiches Erscheinen würden wir uns natürlich freuen.
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