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DAZ aktuell
Organspende-Gesetz gebilligt
Länder wollen aber Ausnahmen
Das Gesetz bestimmt, dass Bürger künftig regelmäßig nach ihrer Organspendebereitschaft gefragt werden – und zwar in den Ausweisstellen von Bund und Ländern. Hier soll es Info-Material geben – und die Erklärung muss vor Ort möglich sein. Auch Hausärzte sollen ihre Patienten regelmäßig darauf hinweisen, dass sie sich für eine Organspende entscheiden können. In einem neuen bundesweiten Online-Register sollen die Bürger ihre Spendebereitschaft künftig einfach dokumentieren und jederzeit ändern oder widerrufen können. Krankenhäuser erhalten hierauf Zugriff.
In einer begleitenden Entschließung wenden sich die Länder jedoch dagegen, dass auch Ausländerbehörden über die Organspende informieren sollen. Das System sei Ausländern vielfach fremd. Betroffene könnten fälschlicherweise denken, die Entscheidung über aufenthaltsrechtliche Anträge sei mit der Bereitschaft zur Organspende verknüpft. Ob dieses Länder-Anliegen aufgegriffen wird, ist Sache der Regierung. Das Gesetz muss noch unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ein Jahr später soll es in Kraft treten. |
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