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TI-Kostenerstattung - alles wieder offen?
Apotheker und Kassen verhandeln erneut über die Finanzierungsvereinbarung
Mit Noventi/Awinta hatte Anfang letzter Woche auch das vierte große Apothekensoftwarehaus seine Konditionen rund um die Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) öffentlich gemacht. Die TI-Pakete aller Anbieter umfassen grundsätzlich die gleiche Hardware und Dienstleistungen: E-Health-Konnektoren, Kartenterminals, Softwareumstellungen und Installationen. Die benötigten Heilberufsausweise (HBA) und Institutionskarten (SMC-B) erhalten die Apothekeninhaber über ihre jeweils zuständigen Kammern.
Welche Hardware den Apotheken tatsächlich ausgeliefert wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Voraussichtlich Anfang März wird es in Westfalen-Lippe einen Feldtest geben, aus dem die endgültige Spezifikation der Konnektoren abgeleitet wird. Daraufhin wird die Zulassung folgen. Frühester Zeitpunkt für eine Auslieferung der Geräte wäre dann Anfang Mai.
Durchaus transparent schlüsseln die Apothekensoftwarehäuser bereits jetzt die entstehenden Kosten auf. In den Startersets von Pharmatechnik befinden sich beispielsweise ein E-Health-Konnektor, zwei Kartenterminals, das Upgrade Notfalldatenmanagement (NFDM) und E-Medikationsplan (eMP) sowie die Einrichtung und Konfiguration des TI-VPN-Zugangsdienstes. Das Paket schlägt mit 3500 Euro zu Buche. Die Angebote von Noventi/Awinta, ADG und CGM-Lauer befinden sich in fast identischer Preiskategorie.
Der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband zufolge können die Apotheker für ein „Erstausstattungspaket“ einmalig 1362 Euro abrechnen. Wenn man sich darüber hinaus alle weiteren einmaligen und quartalsweisen Kosten und Erstattungspauschalen vor Augen führt, wird klar: Komplett refinanziert, also erstattet können die Investitions- und Betriebskosten, die durch die TI-Nutzung den Apotheken entstehen, nicht werden.
Aus VSDM- wurden E-Health-Konnektoren
Das will der DAV anscheinend nicht akzeptieren. Bei einer Informationsveranstaltung zum E-Rezept am 20. Februar 2020 in Bad Segeberg erwähnte Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, dass die Finanzierungsvereinbarung derzeit nachverhandelt werde.
Zum Hintergrund war aus Kreisen der Apothekerverbände zu erfahren, dass sich die ursprüngliche Vereinbarung auf eine frühere Konnektorgeneration bezog, die sogenannten VSDM-Konnektoren. Bis zum vereinbarten Stichtag seien für die Ausstattung der Apotheken aber keine Konnektoren freigegeben worden. Das Refinanzierungskonzept, das auf einer nachträglichen Erstattung beruht, könne damit nicht mehr greifen.
Und inzwischen hat sich der Markt verändert. Es sind neue, sogenannte E-Health-Konnektoren für die Apotheken vorgesehen, es gibt eine veränderte Anbieterstruktur und andere Preise. Außerdem soll eine neue Bedarfsermittlung für die Apotheken stattgefunden haben. Daraufhin wird nun aktuell neu verhandelt.
Dieser Hintergrund kann die Zurückhaltung der Apothekerverbände erklären, die zwar eindringlich zur Vorbereitung auf das E-Rezept raten, aber zum Thema Konnektoren und Kartenterminals nur auf den Termin des TI-Starts Ende September verweisen. Wenn über Details noch verhandelt wird, kann beispielsweise auch nicht feststehen, bei welcher Apothekengröße wie viele Kartenterminals erstattet werden. |
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