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Wann kommen die Impf-Modellprojekte und Wiederholungsrezepte?

Masernschutzgesetz tritt am 1. März in Kraft – einige Neuerungen brauchen noch etwas Zeit

ks | Am 1. März tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Damit wird es ernst mit der Impfpflicht. Doch auch für Apotheken enthält das Gesetz zwei wichtige Regelungen: Es legt die Grundlage für Modell­vorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken – und für Wiederholungsrezepte. Allerdings wird das kommende Woche noch keine unmittelbaren Folgen für die Apothekenpraxis haben.
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Im vergangenen Jahr hat der Bundestag das Masernschutzgesetz beschlossen. Primäres Ziel des Gesetzes ist, die Impfquoten deutlich zu steigern. Und so müssen Eltern, die ihre Kinder in einer Kita, bei einer Tagespflege oder Schule anmelden wollen, ab dem 1. März 2020 nachweisen, dass diese gegen Masern geimpft sind. Auch für die Aufnahme in anderen Gemeinschaftseinrichtungen wie Heimen oder die Unterbringung in Asylbewerberunterkünften ist die Masernimpfung dann Voraussetzung. Beschäf­tigte in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, ambulanten Pflegediensten oder Krankenhäusern, die nach 1970 geboren sind, müssen dann ebenfalls geimpft sein oder ihre Immunität nachgewiesen haben. Für Beschäftigte in Apotheken gilt die Impfpflicht allerdings nicht. Bei Verstößen gegen die Impfpflicht droht ein Bußgeld bis zu 2500 Euro.

Erste Impfprojekte zum Jahresende?

Ebenfalls zum 1. März tritt ein neuer § 132j Sozialgesetzbuch, 5. Buch (SGB V) in Kraft – er regelt die Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen: Krankenkassen oder ihre Landesverbände haben mit Apotheken, Gruppen von Apothekern oder Landesapothekerverbänden entsprechende Verträge zu schließen, soweit sie seitens der Apotheken dazu aufgefordert werden. Bevor diese Verträge geschlossen bzw. wirksam werden können, sind allerdings noch Vorarbeiten zu leisten. Soweit nötig, ist das Berufsrecht an­zupassen – das ist der Fall, wenn die Berufsordnungen ausdrücklich die Ausübung der Heilkunde verbieten. Zudem müssen die Apothekerinnen und Apotheker, die an den Projekten teilnehmen wollen, Schulungen durchlaufen und geeignete Räumlichkeiten in ihrer Apotheke schaffen. Man darf nun gespannt sein, wie schnell die ersten aktiven Apotheker, Apothekergruppen oder Landesapothekerverbände die Krankenkassen für Vertrags­abschlüsse gewinnen. Etwas Zeit wird sicherlich noch vergehen. So geht etwa der in Sachen Grippeschutzimpfung sehr ambitionierte Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e. V. davon aus, dass die ersten Apotheker in Bayern zum Jahresende impfen werden. Ein Umsetzungs­konzept hat er sich bereits von der Beratungsgesellschaft May und Bauer erstellen lassen.

Was das Wiederholungsrezept betrifft, könnte es schneller in die Apothekenpraxis Einzug halten. Aber auch das wird nicht von heute auf morgen der Fall sein. Hier müssen zunächst noch Kassen, Ärzte und Apotheker Vereinbarungen treffen. Wie soll eine solche Verordnung rein praktisch aussehen? Und wie wird sie abgerechnet? Die Beteiligten wollen derzeit keine Details zu ihren Vorbereitungsarbeiten ver­raten. Seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes heißt es, die Gespräche seien noch nicht abgeschlossen. Einen Zeithorizont will man nicht nennen – bei der KBV geht man aber davon aus, dass man „sehr bald“ zu einem Ende kommt. Der Deutsche Apothekerverband ließ eine entsprechende Anfrage der DAZ bis Redaktionsschluss unbeantwortet. |

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