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Wirtschaft
Gematik versorgt Versender
E-Rezept soll für alle zugänglich sein
§ 340 Abs. 4 SGB V besagt, dass die Gematik jene Institutionen mit Heilberufsausweisen (HBA) und Institutionskarten (SMC-B) versorgt, für die die Länder oder die Gematik nicht eine andere Stelle bestimmt haben. Bekanntlich sind für die Apotheken die Landesapothekerkammern für die Ausgabe verantwortlich. Doch künftig sollen auch im EU-Ausland ansässige Arzneimittelversender Zugang zur Telematikinfrastruktur erhalten – und das wollen sie auch, schließlich versprechen sie sich viel vom E-Rezept, das ab der Jahresmitte eingeführt werden soll und zu Beginn des kommenden Jahres weitgehend zur Pflicht wird. Nun verkündet die Gematik den Startschuss per Pressemitteilung.
Auch Bundeswehr soll einbezogen werden
Sie werde selbst die „Eintrittskarte zur Telematikinfrastruktur“ für die Anwendergruppen vergeben, die nicht durch Standesorganisationen mit dem elektronischen HBA und der Institutionskarte versorgt werden. Das seien neben den EU-Versendern und den dort tätigen Apothekern auch die Einheiten des Sanitätsdiensts der Bundeswehr. „Und es werden noch weitere Anwendergruppen hinzukommen“, so die Gematik. Den Anfang sollen aber die EU-Versender machen – damit sie ab Mitte dieses Jahres in die E-Rezept-Einführungsphase einsteigen können.
Die eigentliche Arbeit hat die Gematik allerdings ausgelagert: Nach Durchführung eines Vergabeverfahrens hat sie die D-Trust GmbH, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, als Dienstleister mit der Ausgabe der Karten und dem Betrieb beauftragt. Florian Hartge, COO der Gematik, äußert dazu: „Mit dieser Beauftragung steuern wir das letzte Teil des Puzzles bei und stellen damit sicher, dass alle Nutzergruppen an der Digitalisierung teilhaben können.“ |
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