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Wirtschaft
AEP will auch liefern
Impfstoffe für Praxen: BMG ändert Allgemeinverfügung
ABDA, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Phagro haben gemeinsam mit dem BMG das Konzept zur Belieferung der Arztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen erarbeitet. Nach Ostern ging es los: Seitdem ordern die Praxen einmal wöchentlich Impfdosen in den Apotheken, die diese wiederum bei den vollversorgenden Pharmagroßhändlern bestellen. Dabei adressierte die zum 1. April wirksame Allgemeinverfügung des BMG, die die besonderen Pflichten für Apotheken und Großhändler regelt, nur die Phagro-Mitglieder. Nur bei ihnen sollten Apotheken Impfstoff gegen COVID-19 für die Vertragsärzte bestellen.
Für AEP ist dies unverständlich. „Wir waren von Anfang an bereit“, betont Geschäftsführer Dr. Martin Arnegger gegenüber der AZ. In Bayern, wo die Impfungen in den Praxen eine Woche früher als im sonstigen Bundesgebiet angelaufen waren, war das Unternehmen auch eingebunden. Bei AEP war man daher davon ausgegangen, auch bei der bundesweiten Versorgung dabei zu sein. Doch so kam es nicht.
Am 20. April erschien nun aber eine nachjustierte Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger – diesmal bezieht sie neben den Phagro-Mitgliedern auch „Partnergroßhändler“ ein. Diese werden definiert als „vollversorgende Arzneimittelgroßhandlungen mit einem Marktanteil von über 1 Prozent, die über eine Großhandelserlaubnis verfügen und eine Koordinations- und Kostenteilungsvereinbarung mit dem Phagro getroffen haben.“
Arnegger bestätigt: „Die Änderung zielt ausschließlich auf die AEP.“ Die nötige Vereinbarung mit dem Phagro steht allerdings noch nicht. Arnegger rechnet aber damit, dass diese kurzfristig geschlossen werden kann. |
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