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Wirtschaft
Impfstoffbelieferung: ARZ Haan senkt Extra-Gebühr
Mit einem temporären Discount in Höhe von 75 Prozent auf die Abrechnungsgebühr reagiert das Rechenzentrum auf die aktuelle Marktsituation
Für die gemeinsame Abrechnung der Apotheken- und Großhandelsvergütungen bei der Belieferung der Arztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen können Rechenzentren Extra-Gebühren verlangen. Ungerecht aus Sicht der Apotheken ist die Tatsache, dass sie diejenigen sind, die die Abrechnung übernehmen und den Großhändlern ihren Anteil an der Vergütung weiterleiten. Denn die Abrechnung über die Apothekenrechenzentren verursacht Kosten. Und einige Wettbewerber – wie das ARZ Haan – hatten ihre Kunden vor zwei Wochen bereits darüber informiert, dass für die Bearbeitung der Verordnungen eine Bearbeitungsgebühr fällig wird. Pro Beleg sollte den Apotheken eine Extra-Gebühr von 4,80 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden. Das entspricht rein rechnerisch der Vergütung der Apotheken für ein Vial. Apotheken, die also aktuell noch vergleichsweise wenige Impfstoffbestellungen für die umliegenden Arztpraxen bearbeiten, würden somit einer unverhältnismäßig hohen Belastung ausgesetzt. Ein Ärgernis, weil bei den Abrechnungsgebühren bisher einzig die Apotheken in die Pflicht genommen werden und der Großhandel außen vor bleibt, obwohl er derzeit sogar eine deutlich höhere Vergütung erhält.
Aktuell ist vorgesehen, dass die Apotheken für ein Vial 6,58 Euro netto erhalten. Der pharmazeutische Großhandel hingegen erhält laut Coronavirus-Impfverordnung vorläufig für jede abgegebene kühlpflichtige Durchstechflasche 9,65 Euro netto plus 1,65 Euro netto für Impfbesteck und -zubehör – das entspricht einem Gesamtbetrag von 11,30 Euro. Je ultra- oder tiefkühlpflichtige Durchstechflasche ist für die Großhändler sogar eine Vergütung von 11,55 Euro netto plus 1,65 Euro netto vorgesehen, also insgesamt 13,20 Euro.
Das ARZ Haan hat auf die Marktsituation reagiert und senkt die Bearbeitungsgebühren nun deutlich. Laut einer aktualisierten Kundeninformation, die der AZ vorliegt, soll den Apotheken nun bei der Belegverarbeitung ein temporärer Discount in Höhe von 75 Prozent abgezogen werden. Das entspricht einer aktuellen Gebühr von 1,20 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Beleg.
Dass die Apothekenrechenzentren überhaupt Extra-Gebühren verlangen müssen, erklärt das ARZ Haan gegenüber seinen Kunden folgendermaßen: „Wir haben unter Hochdruck zusätzliche Softwarelösungen implementiert sowie für die Belegerfassung und -verarbeitung, Kundenkommunikation und Fehlerklärung kurzfristig entsprechende Kapazitäten geschaffen.“ Die Erfahrungen in den ersten Tagen der Impfstoffbelieferungen der Arztpraxen zeigten aber, dass „abweichend von bisherigen Annahmen nur geringe Impfstoffmengen geliefert und somit auch abgerechnet werden können“, erklärt das Apothekenrechenzentren weiter. Trotz des „anfangs beschriebenen Aufwands zur Bearbeitung und Archivierung dieses Sonderbeleges“ werde man den Kunden daher nun einen Discount von 75 Prozent in der Abrechnung einstellen.
Auf Nachfrage der AZ erklärt ein ARZ-Haan-Vertreter, dass man bei der Kalkulation dieser Extra-Bearbeitungsgebühr ursprünglich von einer Mindestabrechnungssumme in Höhe von 700 Euro pro Beleg ausgegangen sei. Das bedeute im Umkehrschluss aber nicht, dass der temporäre Discount ab dieser Schwelle entfalle. Wann genau wieder die ursprünglich veranschlagte Gebührenhöhe greife, stehe zum aktuellen Zeitpunkt nicht fest. Unter Umständen könnten die Apotheken eine Erhöhung ihrer Vergütung erfahren: Im Facebook-Live-Talk kündigte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening vor zwei Wochen an, dass man an einer Anpassung des Apothekenhonorars für die Impfstoffverteilung arbeite. |
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