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Gesundheitspolitik
Testlauf für digitalen Impfnachweis
Erste Impfzentren vergeben QR-Codes
Gesetz- und Verordnungsgeber haben die Grundlagen und Folgeregelungen rund um den digitalen Impfnachweis bereits geschaffen bzw. planen sie derzeit. So ist etwa künftig im Infektionsschutzgesetz bestimmt, dass auch Apotheken nachträglich digitale Impfzertifikate ausstellen dürfen. Eine Vergütungsregelung soll in der Coronavirus-Impfverordnung geschaffen werden. Im BMG rechnet man damit, dass das Angebot „in der zweiten Hälfte des zweiten Quartals 2021 bereitgestellt werden kann“ – sprich im Laufe des Junis. Beauftragt mit der Entwicklung einer Impfpass-App (CovPass) hat das BMG die Unternehmen IBM, Ubirch, govdigital und Bechtle.
Bevor der digitale Impfnachweis deutschlandweit an den Start gehen kann, wird er jedoch getestet.
30 digitale Impfnachweise pro Impfzentrum am Tag
Den Testlauf läuteten am 27. Mai im Impfzentrum in der Potsdamer „Metropolis Halle“ neben Gottfried Ludewig auch Holger Rostek, Vizevorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) und Brandenburgs Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft ein.
Zunächst sollen in einzelnen Impfzentren Erfahrungen mit dem System gesammelt werden, um Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Brandenburger Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV), der KBVV und der Digitalagentur Brandenburg. Pro Tag sollen in jedem teilnehmenden Impfzentrum zunächst rund 30 digitale Impfnachweise ausgestellt werden.
„Wir wollen sehen, wie die Abläufe laufen. Funktioniert es technisch? Läuft es aber auch in den Prozessen?“, sagte Ludewig beim Pressetermin. Rostek sprach von einem „entscheidenden, notwendigen Schritt, um die Technik und die Zuverlässigkeit des Systems zu prüfen“.
Die Projektbeteiligten betonen, dass die geimpften Personen, die an dem Feldtest teilnehmen, ihren digitalen Impfnachweis sorgfältig aufbewahren müssen. Zurzeit kann er nämlich noch nicht durch offizielle Prüfstellen überprüft werden – dies wird erst später möglich sein.
Gelber Impfpass bleibt gültig
Dann soll das Impfzertifikat, also der QR-Code, zum Beispiel über die CovPass App oder die Corona-Warn-App digital oder alternativ als maschinenlesbarer Ausdruck genutzt werden können. Das Impfzertifikat enthalte nur Informationen zum Impfstatus, den Namen des Geimpften und das Geburtsdatum, hieß es. Für Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen möchten, soll es eine Prüf-App zur Prüfung des Impfzertifikats geben. Damit könne der Impfstatus ähnlich wie ein Barcode eines Flug- oder Bahntickets gescannt werden. Alternativ sei ein Nachweis mit dem altbekannten analogen gelben Impfpass möglich.
Den digitalen Nachweis wird man sich künftig direkt bei der Impfung in Praxen oder Impfzentren erstellen lassen und dann per Smartphone nutzen können. Auch nachträglich wird die Ausstellung möglich sein – und zwar in Apotheken und Arztpraxen. Daneben können die Impfzentren den Nachweis bereits Geimpften ausgedruckt per Post zuschicken, der dann ins Smartphone eingelesen werden kann.
BMG vertraut dem scharfen Auge der Apotheker
Ludewig trat Befürchtungen entgegen, bei dem Verfahren könnten massenhaft gefälschte Impfausweise in gültige digitale Zertifikate umgewandelt werden. Zum einen lägen in den Impfzentren und Arztpraxen jeweils die Informationen vor, ob jemand tatsächlich geimpft worden sei. Und in den Apotheken könnten die gelben Impfbücher auf eine Fälschung hin überprüft werden. „Apotheken überprüfen jeden Tag Rezepte, die unterschrieben werden, und sind auch in der Lage, die (Impf-)Dokumente auf Echtheit zu überprüfen.“
Europäischer Rahmen bereits erfüllt
Der Vertreter des BMG betonte zudem, dass niemand zur Nutzung der digitalen Lösung gezwungen werde. „Es funktioniert auch offline. Aber noch wichtiger: Der gelbe Papierpass, den Sie haben, bleibt gültig.“ Mit dem gelben Papier könne man auch weiter reisen. „Mit CovPass haben wir einen europäischen interoperablen Standard, der es vielleicht leichter macht.“ Aber keiner müsse Sorge haben, dass er nicht verreisen könne, wenn er das noch nicht habe. Die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament hatten sich kürzlich auf Details eines europaweiten Zertifikats geeinigt, mit dem man Impfungen, Tests und überstandene COVID-19-Erkrankungen nachweisen kann. |
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