Gesundheitspolitik

Selbsttests für Kitakinder aus der Apotheke

In Bayern bekommen Eltern Berechtigungsscheine zum kostenlosen Bezug

jb | In Bayern haben künftig Kinder, die noch nicht eingeschult sind und eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen, Anspruch auf Antigen-Tests zur Eigenanwendung. Eltern bekommen diese auf Berechtigungsschein in der Apotheke, ähnlich wie bei der Versorgung der vulnerablen Gruppen mit Schutzmasken.

Die Kinderbetreuung soll in Bayern nach den Pfingstferien wieder in den (eingeschränkten) Regelbetrieb gehen – eine 7-Tage-Inzidenz unter 165 vorausgesetzt. Weiter beabsichtigt das Land, den Eltern schnellstmöglich kostenfrei zwei Selbsttests pro Woche zur Verfügung zu stellen. Die Bayerische Teststrategie wurde nämlich diesbezüglich erweitert. Die Ausgabe dieser Tests soll über die Apotheken laufen. Der Bayerische Apothekerverband (BAV) hat mit der Landesregierung eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.

Das Ganze soll in etwa ablaufen wie die FFP2-Maskenausgabe: Apotheken geben Selbsttests gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines ab, informiert der BAV seine Mitglieder. Die Eltern erhalten diese dem Schreiben zufolge von den Einrichtungen selbst oder den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Im Abstand von fünf Wochen werden den Eltern insgesamt zwei „Berechtigungsscheine zur Vorlage in der Apotheke zur Abholung von zehn Selbsttest-Kits“ ausgehändigt, schreibt der BAV weiter, denn jedes Kind habe Anspruch auf zwei Tests pro Woche. Die Abgabe solle in 10er-Packungen erfolgen.

Insgesamt soll es drei Varianten der Berechtigungsscheine geben – für Kindertageseinrichtungen, für Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie für Heilpädagogische Tagesstätten beziehungsweise schulvorbereitende Einrichtungen. Der Verband hat den Apothekern jeweils Musterbeispiele zur Ver­fügung gestellt.

60 Euro brutto für die 10er-Packung

Wer hier jetzt eine Gelegenheit wittert, seine Ladenhüter loszuwerden, hat sich vermutlich zu früh gefreut. Nicht jeder Test kann abgegeben werden. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • zur Testung von Kindern ab null Jahren bestimmt
  • CE-Kennzeichnung gem. § 6 Absatz 1 MPG (erkennbar am CE-Kennzeichen gefolgt von der vierstelligen Nummer der benannten Stelle)
  • falls keine CE-Kennzeichnung vorliegt: eine gültige Sonder­zulassung des BfArM gemäß § 11 Absatz 1 MPG

Als Beispiel nennt der BAV den Panbio COVID-19-Antigen Self-Test von Abbot.

Die Vergütung beläuft sich je Test auf 5 Euro für Sachkosten plus 1 Euro für die Beratung, den Aufwand der Beschaffung und die Abrechnung. Alles in allem gibt es also pro Berechtigungsschein beziehungsweise je abgegebener 10er-Packung 60 Euro brutto. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern.

Die Apotheke muss den Schein an den vorgesehenen Stellen abstempeln und abzeichnen. Ein Teil ist mit „zum Verbleib in der Apotheke“ gekennzeichnet. Dieser muss einbehalten und bis zum 31. Dezember 2022 unverändert gespeichert oder aufbewahrt werden. Details zur Abrechnung will der Verband dann später mitteilen.

Die Einrichtungen sollen erst in dieser Woche über den genauen Ablauf informiert werden. Dass kostenfreie Selbsttests zur Ver­fügung gestellt werden sollen, ist aber bereits bekannt. Die Testung der Kinder soll auch weiterhin, wie schon bislang bei den Beschäftigten, freiwillig sein. Für Schulkinder hingegen gibt es in Bayern eine Testpflicht. |

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