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Gesundheitspolitik
Kommentar: Wunschdenken und Wirklichkeit
Beim ABDA-Talk „Lass uns reden!“ am vergangenen Mittwoch traf Wunschdenken auf Wirklichkeit. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening diskutierte mit dem Digital-Chef aus dem Bundesgesundheitsministerium Gottfried Ludewig über die Leitplanken des E-Rezepts. Dabei lassen sich weder Overwiening noch Ludewig einer Seite zuordnen. Beide schwebten irgendwo zwischen Visionen und Fakten. Sowohl das Ministerium als auch die ABDA haben konkrete Vorstellungen davon, wie die Versicherten zukünftig mit dem E-Rezept umgehen sollen. Natürlich nicht deckungsgleich – denn während es Ludewig vor allem darum geht, Missbrauch und Straftaten abzuwehren, will Overwiening möglichst vermeiden, dass es zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandhandel kommt. Ob diese Positionen je zusammenkommen, wird hoffentlich bald eine Rechtsverordnung aus dem Ministerium klären. Derweil sorgen die Versender für die Ausgestaltung der Realität: Die von der ABDA gefürchtete „Foto-Funktion“, bei der ausgedruckte E-Rezept-Tokens statt per Post digital an DocMorris und Co. übermittelt werden, ist zu einer Scan-Funktion geworden. Die E-Rezept-Nutzer können mit ihrer Webcam selbst die Codes einlesen und sehen die verordneten Arzneimittel dann direkt im Warenkorb. Ein Angebot, das die inländischen Plattformprojekte Stand heute nicht umsetzen könnten, denn im Gegensatz zu den Versandhändlern sind sie nicht an die Telematikinfrastruktur angebunden. Hier gilt es – statt zu verbieten – eher dringend nachzubessern und dieses Serviceangebot da zu etablieren, wo es hingehört – in die Hände der Vor-Ort-Versorgung.
Dr. Armin Edalat, Chefredaktion der AZ
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