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- AZ 29/2021
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Gesundheitspolitik
Berlin klagt gegen BfArM
Apotheken sollen im Modellprojekt Cannabis abgeben
Der Zeitung zufolge bestätigte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Köln am vergangenen Mittwoch, dass das Land Klage gegen das BfArM eingereicht habe. „Die Beteiligten streiten sich um eine Ausnahmegenehmigung für die Durchführung eines Modellprojekts, bei dem legal über Apotheken Cannabis ausgegeben werden soll“, zitiert der „Tagesspiegel“ das Gericht.
Wissenschaftliche Begleitung beabsichtigt
Der Berliner Senat versucht seit Jahren, das Modellprojekt durchzusetzen. Dabei soll – wissenschaftlich begleitet – ausgesuchten Teilnehmern der Kauf von Cannabis in einigen Apotheken erlaubt werden. Damit will man einen risikoärmeren Konsum ermöglichen oder diesen reduzieren.
Das BfArM hatte das Berliner Vorhaben jedoch mit Verweis auf das Betäubungsmittelgesetz abgelehnt. Dies billigt staatlichen Cannabis-Verkauf nur als Medizin. Zudem sei der Modellversuch „weder medizinisch noch ethisch vertretbar“. Auch der Widerspruch Berlins hatte vergangenes Jahr keinen Erfolg. Ob es mit der Klage nun anders verläuft, muss sich zeigen. Das BfArM ist schließlich an das Betäubungsmittelgesetz gebunden. Änderungen muss der Gesetzgeber beschließen.
Alles nur Show?
Die Idee zu dem Modellversuch geht auf eine gemeinsame Bundesratsinitiative Berlins mit Bremen und Thüringen zurück. Wie der „Tagesspiegel“ weiter berichtet, werfen Kritiker den Befürwortern vor, ihre Idee sei nur Show. Selbst für wissenschaftliche Modellversuche, in denen Cannabis ohne medizinischen Grund abgegeben werde, müsste das Betäubungsmittelgesetz geändert werden. Dafür gab es zuletzt aber keine parlamentarischen Mehrheiten. |
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