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Gesundheitspolitik
Kommentar: Absurdes Angebot
Mit viel Energie arbeitet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn daran, sich als Macher zu präsentieren und damit seine Kanzlertauglichkeit unter Beweis zu stellen. Doch bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie leistet er sich einen Fehler nach dem anderen. Eine untaugliche und überteuerte App, die viel zu spät angesetzte Ausgabe von FFP2-Masken an Risikogruppen und der aktuelle Impfstoffmangel lassen erhebliche Zweifel an seinen Fähigkeiten, das ganze Land zu führen, aufkommen.
Hier reiht sich nahtlos die nun geplante Änderung der Coronavirus-Testverordnung ein. Mit dieser sollen Vor-Ort-Apotheken in den Kreis der Leistungserbringer, die von den Stellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit der Durchführung von Antigen-Schnelltests beauftragt werden können, einbezogen werden (s. S. 8).
Da fragt man sich zum einen, warum dies erst jetzt erfolgt – schließlich sind Schnelltests in ausreichender Qualität bereits seit etlichen Monaten verfügbar. Zum anderen fragt man sich, wie das Bundesgesundheitsministerium auf die Idee kommen konnte, die Durchführung der Schnelltests mit nur 5 Euro zu honorieren – und zudem den Ärzten das Dreifache zu bezahlen.
Es ist zu hoffen, dass das Bundesgesundheitsministerium erkennt, wie absurd dieses Angebot ist – bei Redaktionsschluss der AZ war noch kein Einlenken bekannt. Ansonsten ist zu befürchten, dass die Einbeziehung der Apotheken nicht nur viel zu spät erfolgt, sondern am Ende gar nicht. Denn die wenigsten Apotheker können es sich leisten, bei der Erbringung einer Dienstleistung auch noch draufzuzahlen.
Dr. Christine Ahlheim, Chefredakteurin der AZ
1 Kommentar
Und doch werden sie es tun
von Dirk Krüger am 18.01.2021 um 18:11 Uhr
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