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- AZ 36/2021
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Gesundheitspolitik
STIKO-Empfehlung abwarten
ks | Die neue Impfverordnung begründet einen Anspruch auf Auffrischimpfung – Bundsärztekammerpräsident Klaus Reinhardt hält davon jedoch nichts, solange keine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt: „Es spricht theoretisch einiges dafür, dass eine Auffrischungsimpfung für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen, mit einem geschwächten Immunsystem sowie für Hochbetagte sinnvoll sein kann“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Insgesamt fehlten aber noch aussagekräftige Studien, ob, wann und für wen eine Auffrischungsimpfung angezeigt sei. Er halte es deshalb für einen Fehler, dass Bund und Länder in der Breite Auffrischungsimpfungen angekündigt hätten, ohne die Empfehlung der STIKO abzuwarten.
Nötig sei nun eine möglichst schnelle klare Positionierung. Das sei auch der STIKO bewusst, so Reinhardt. Sie arbeite derzeit intensiv an Empfehlungen für Auffrischungsimpfungen für Senioren und Immungeschwächte. |
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