Gesundheitspolitik

Keine Einigung zum ePA-Honorar

ks | Seit dem 1. Januar 2021 wird schrittweise die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt, seit 1. Juli müssen die Arztpraxen technisch bereit sein, sie auf Patientenwunsch zu nutzen. Seit diesem Monat stehen auch die von der Selbstverwaltung (GKV. KBV, KZBV, DKG) vereinbarten Details zur Abrechnung der Erstbefüllung fest. Per Gesetz sind das 10 Euro (für Vertragsärzte und Krankenhäuser), die pro Patient nur einmal abgerechnet werden dürfen – doch Genaueres zum Verfahren war noch zu klären. Auch Apotheken sollen künftig auf die ePA Zugriff haben und für ihre Unterstützung bei der Verarbeitung arzneimittelbezogener Daten honoriert werden. Das Nähere zur Abrechnung sollten DAV und GKV-Spitzenverband bis 1. Januar 2021 vereinbaren. Doch auch hier scheinen die Verhandlungspartner ihre Probleme zu haben. Ein DAV-Sprecher er­klärte auf Nachfrage, ob eine Vereinbarung in Sicht sei: „Bislang gibt es keine Annäherung zwischen DAV und Krankenkassen. Somit steht eine Regelung dazu weiterhin aus.“ Kommt es zu keiner Einigung, kommt die Schiedsstelle zum Zug. |

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