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Gesundheitspolitik
Längere Übergangsfrist
Gratis-Tests für Schwangere und Jugendliche bis Jahresende
Anfang September hatte das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf für eine geänderte Corona-Testverordnung vorgelegt. Darin wird der Bund-Länder-Beschluss umgesetzt, wonach die kostenlosen Bürgertests zum 11. Oktober auslaufen sollen. Ausnahmen waren jedoch für Kinder und bei einer Kontraindikation vorgesehen – unter Letztere fasste der Verordnungsgeber zu diesem Zeitpunkt noch Schwangere, doch für sie hat die STIKO mittlerweile eine Empfehlung ausgesprochen. Für Jugendliche ab zwölf Jahren sollte es eine Übergangsfrist bis Ende November geben. Dies hatte unter anderem die ABDA als zu kurz moniert. Hier wird nun offenbar nachgebessert.
Spahn erklärte, eine Impfung sei eine freie persönliche Entscheidung, es gehe aber auch um gegenseitigen Schutz. „Wer sie nicht wahrnimmt und sich nicht impfen lässt, der muss dann eben die Kosten für Tests selbst tragen.“ |
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