Gesundheitspolitik

Kommentar: Heilberufler dealen nicht!

Christine Ahlheim

Kaum zeichnet sich ab, dass SPD, Grüne und FDP wohl zu einer Ampelkoalition zusammenfinden werden, ist das Thema Cannabis in aller Munde (s. S. 8). Denn alle drei befürworten die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken. Man will den Schwarzmarkt austrocknen, den Stoff sicherer machen und vor allem die Jugendlichen vor dem schädlichen Konsum schützen. Dazu soll Cannabis in speziellen Abgabestellen an Erwachsene ausgegeben werden dürfen. Warum das die Dealer auf den Schulhöfen ausbremsen soll, bleibt allerdings offen.

Für die Apotheker von Bedeutung ist dabei insbesondere, dass immer wieder die Apotheken als Abgabestellen für Cannabis zu Genusszwecken genannt werden – so erst kürzlich vom stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Kevin Kühnert. Die Apotheker sollten einem solchen Ansinnen eine klare Absage erteilen. Bei aller Offenheit gegenüber neuen Aufgaben, die die Gesellschaft ihnen überträgt – die Abgabe von Cannabis als Genussmittel darf nicht dazugehören. Denn bekanntermaßen ist die Droge keinesfalls harmlos. Daran ändert auch der gern gezogene Vergleich zu anderen potenziell schädlichen Genussmitteln nichts: Wollten in einer Welt ohne Zigaretten und Schnaps die Tabakkonzerne und Spirituosenhersteller ihre Produkte in Europa auf den Markt bringen, so würde ihnen das heutzutage kaum erlaubt. Wenn die Politik dennoch der Lobby der Cannabisindustrie nachgibt, sollten die Apotheker sich nicht zu deren Handlanger machen. Geld damit zu verdienen, gesunden Menschen schädliche Substanzen zu verkaufen, mag für einen Dealer nicht verwerflich sein – aber für einen Heilberufler ist es zutiefst unethisch.

Dr. Christine Ahlheim, Chefredakteurin der AZ

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