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Gesundheitspolitik
Impfpassfälscher: Union will härtere Strafen
CDU/CSU-Fraktion legt Gesetzentwurf vor / Bis zu zehn Jahre Haft in schweren Fällen
Die Justizministerkonferenz hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bereits im vergangenen Juni gebeten, möglichen Reformbedarf bei den Tatbeständen zur Fälschung von Gesundheitszeugnissen und dem Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse im Strafgesetzbuch zu prüfen (§§ 277 – 279 StGB). Spätestens seit der Pandemie schwindet das Verständnis, warum diese besondere Form von Urkundenfälschung gegenüber der „normalen“ privilegiert wird (d. h. geringerer Strafrahmen, keine Versuchsstrafbarkeit und keine Regelung zu gewerbs- und bandenmäßiger Begehung). Die Justizministerkonferenz befand: Dies sei „nicht mehr zeitgemäß“.
Die von den Länderkollegen gewünschte Prüfung ist laut dem Bundesjustizministerium (BMJV)noch nicht abgeschlossen. Komme sie aber zu dem Ergebnis, „dass Anpassungen strafrechtsnotwendig sind“, werde man Vorschläge vorlegen, hieß es Ende Oktober. Zuvor hatte ein Beschluss des Landgerichts Osnabrück für Aufsehen gesorgt. Dieser stellte ebenfalls eine Strafbarkeitslücke für Personen fest, die ihren Impfpass – selbst gefälscht – in der Apotheke zur Digitalisierung vorlegen. U. a. weil die § 277 StGB ff. nur Täuschungen von Behörden oder Versicherungen erfassen – darunter lassen sich Apotheken nicht subsumieren.
Die Union will nun nicht länger auf das BMJV warten. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig nicht nur die Täuschung von Behörden und Versicherungen strafbar sein soll, sondern auch die Vorlage einer Fälschung u. a. in der Apotheke. Bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafe drohen bei Fälschung oder Gebrauch solcher Gesundheitszeugnisse. Ausdrücklich in den Täterkreis aufgenommen werden sollen zudem Apotheker: Wenn sie wider besseres Wissen ein unrichtiges Zeugnis ausstellen, ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorgesehen. Zudem gibt es für alle Varianten Strafverschärfungen, etwa bei gewerbs- oder bandenmäßiger Begehung: Bis zu zehn Jahre Haft will die Union hier vorsehen, z. B. wenn es um den Gebrauch unrichtiger Impfpässe betreffend übertragbarer Krankheiten geht.
Auch die Strafrahmen im Infektionsschutzgesetz sollen erhöht (drei statt zwei Jahre Haftandrohung) und überdies klargestellt werden, dass diese Tatbestände nur dann greifen, wenn nicht schon die des Strafgesetzbuches anzuwenden sind.
Wie die möglichen Ampelkoalitionäre auf den Vorstoß reagieren werden, bleibt abzuwarten. |
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