Gesundheitspolitik

Der Koalitionsvertrag steht

Apothekenpläne unverändert / Mehrwertsteuer auf Arzneimittel wird doch nicht gesenkt

ks | Der Koalitionsvertrag steht: Die Spitzen von SPD, Grünen und FDP stellten ihren Fahrplan für die kommenden vier Regierungsjahre am vergangenen Mittwoch in Berlin vor. Im Kapitel zu Gesundheit und Pflege gab es durchaus Nachjustierungen gegenüber der Vorlage, die zuvor eine Arbeitsgruppe von Fachpolitikern der drei Parteien erarbeitet hatte (siehe AZ 2021, Nr. 47, Seite 1). So will die Ampelkoalition nun doch nicht auf die volle Mehrwertsteuer auf Arzneimittel verzichten. Bei den apothekenspezifischen Aussagen änderte sich allerdings nichts.

Zu Beginn der Vorstellung des 177-seitigen Vertrags mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ äußerte sich der wohl künftige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zur Corona-Krise. „Die Lage ist ernst“, mahnte er. Um der vierten Welle etwas entgegenzusetzen, seien weitere Schritte nötig, auf die sich die Koalitionsfraktionen am Rande der Verhandlungen einigen konnten. Unter anderem gelte es, die Nationale Impfkampagne weiter voranzutreiben. Zu diesem Zweck werde die Ampel etwa die Kapazität der Impfzentren weiter erhöhen und auf mobile Impfteams setzen. Und: „Wir werden Ärzte und Apotheken stärker in die Impfkampagne einbinden“, kündigte Scholz an.

Apothekenthemen mit grünem Anstrich

Doch was steht nun zu den Apotheken und zur Arzneimittelversorgung im Koalitionsvertrag? Im Vergleich zum Arbeitsgruppenentwurf ist vieles gleich geblieben. So heißt es weiterhin: „Die Arzneimittel­versorgung durch Apotheken an inte­grierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten verbessern wir durch flexiblere Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung. Wir entwickeln den Nacht- und Notdienstfonds zu einem Sicherstellungsfonds weiter und schaffen eine Verordnungsfähigkeit für Notfallbotendienste in der ambulanten Notfallversorgung. Wir novellieren das ‚Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken‘, um pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren und Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems zu nutzen.“ Diese Passagen erinnern teilweise stark an einen Antrag, den die Grünen im Frühjahr 2019 im Bundestag vorgelegt haben. Als Opposition forderte die Fraktion seinerzeit, u. a. die Höhe der packungsabhängigen Vergütung an den Umsatz der abgebenden Apotheke zu koppeln – und die Weiterentwicklung des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) zu einem Sicherstellungsfonds. Was die Regierung, zumal ein SPD-geführtes Gesundheitsministerium, hieraus macht, bleibt abzuwarten.

Unverändert hält der Koalitionsvertrag auch fest, dass die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene über „lizenzierte Fachgeschäfte“ erfolgen soll, also nicht explizit über Apotheken.

Preise neuer Arzneimittel im Fokus

Von den Plänen der Facharbeitsgruppe, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent zu senken, sind die Hauptverhandler jedoch abgerückt. Auch die zunächst angedachte Erhöhung des Herstellerabschlags für patent­geschützte Arzneimittel auf 16 Prozent ist aus dem Vertragswerk verschwunden. Hingegen soll nach wie vor am bestehenden Preis­moratorium festgehalten werden. Und: Die Möglichkeiten der Krankenkassen zur Begrenzung der Arzneimittelpreise sollen gestärkt werden und der verhandelte Erstattungspreis bereits ab dem siebten Monat nach Markteintritt gelten.

Zudem heißt es weiterhin, dass Engpässe in der Versorgung mit Arzneimitteln und Impfstoffen „entschieden“ bekämpft werden sollen. „Wir ergreifen Maßnahmen, um die Herstellung von Arzneimitteln inklusive der Wirk- und Hilfsstoffproduktion nach Deutschland oder in die EU zurück zu verlagern.“

Auch bei den Ausführungen zur Digitalisierung bleiben die drei Partner in spe weitgehend bei der Vorarbeit der Arbeitsgruppe – nur nennt der Koalitionsvertrag jetzt ausdrücklich auch das E-Rezept: „Wir beschleunigen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezepts sowie deren nutzenbringende Anwendung und binden beschleunigt sämtliche Akteure an die Telematikinfrastruktur an.“

Es wird auch weiterhin versprochen, dass das Sozialgesetzbuch V und weitere Normen „hinsichtlich durch technischen Fortschritt überholter Dokumentationspflichten“ überprüft werden sollen. Ein Bürokratieabbaupaket soll kommen. Zudem heißt es: „Wir verstetigen die Verfahrenserleichterungen, die sich in der Pandemie bewährt haben.“

Auch im Wirtschaftskapitel finden sich Aussagen, die Apotheken und die Pharmabranche tangieren. So heißt es zur „Gesundheitswirtschaft“, man wolle weiter in Forschung investieren, „um medizinische Spitzenleistungen (wie u. a. aktuell die Anwendung der mRNA-876-Impfstoffe) zu ermöglichen“. Für „High-Medizintechnik ‚made in Germany‘ will sich die Ampel ausdrücklich einsetzen“. Zudem heißt es: „Zugleich werden wir durch unsere Maßnahmen zur Fachkräftesicherung dem Personalmangel im Gesundheitswesen entgegenwirken.“

Die Koalitionäre legen sich ferner darauf fest, den Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde anzuheben.

Nun müssen noch die Parteien dem Vertrag zustimmen. Bei den Grünen erfolgt dies über eine Urabstimmung, bei SPD und FDP sind Parteitage gefragt. In der Nikolauswoche soll Olaf Scholz zum Kanzler gewählt werden. |

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