Gesundheitspolitik

Die COVID-19-Impfungen kommen in die Apotheke

Bund und Länder einig / Ampel unterbreitet Vorschlag für Gesetzesänderung

ks | Es hat eine Weile gedauert – doch jetzt hat sich die Politik durchgerungen: Um die hohe Impfnachfrage decken zu können, sollen mehr Personen die Immunisierung gegen COVID-19 durchführen dürfen. Noch bevor am vergangenen Donnerstag Bund und Länder beschlossen, dass unter anderem Apotheker und Zahnärzte künftig impfen dürfen, hatten die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP eine Formulierungshilfe für eine entsprechende neue Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz vorgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich schnell vonstatten gehen, vorgesehen ist, dass die neue Norm zum 1. Januar in Kraft tritt. Zuvor sollen nach dem Bund-Länder-Beschluss aber schon Impfungen via ärztlicher Delegation möglich sein. Einzelheiten sind allerdings noch unklar. Von heute auf morgen werden die Impfungen in Apotheken nicht starten – zudem werden nicht alle Apotheken in der Lage sein, eine weitere Aufgabe in der Pandemie zu übernehmen. Die Frage ist zudem: Reichen die Impfstoffe? Lesen Sie mehr zu dem Thema auf den Seiten 2, 4 und 8:

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