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Wirtschaft
BaFin-Sonderprüfungen
Factoringinstitute im Visier der Finanzaufsicht
Um einen Vorfall wie die Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP in Zukunft zu verhindern, will die Finanzaufsicht BaFin mit einer Sonderprüfungskampagne Factoringinstitute im Gesundheitsbereich durchleuchten. Wie das „Handelsblatt“ in der vergangenen Woche zuerst berichtete, sollen zusätzliche Wirtschaftsprüfer die BaFin bei den Extrakontrollen unterstützen und erste Prüfungsergebnisse noch in diesem Jahr vorlegen. Geprüft werde das Rechnungswesen sowie die „ordnungsgemäße Geschäftsorganisation“.
Wie ein BaFin-Sprecher gegenüber der AZ bestätigte, sind von der Sonderprüfung auch Abrechnungsstellen für Apotheken betroffen. Um welche es dabei genau geht, erläutert die Behörde nicht näher. Ein Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin verrät jedoch, dass zwei Dienstleister aus dem Apothekenbereich für Sonderprüfungen gemäß § 44 Kreditwesengesetz (KWG) infrage kommen: Sowohl beim Apotheken- und Ärzte-Abrechnungszentrum Dr. Güldener GmbH als auch bei Noventi HealthCare GmbH handelt es sich um Finanzdienstleistungsinstitute mit Factoringerlaubnis, die der BaFin-Aufsicht unterliegen. Andere Apothekenrechenzentren werden dagegen als „freigestellte sonstige Institute“ in der Unternehmensdatenbank geführt.
Die BaFin betont, dass Sonderprüfungen sowohl anlassbezogen („aus besonderem Grund“) als auch routinemäßig in die Wege geleitet werden. Mit der sogenannten „44er-Prüfung“ möchte die Aufsicht verhindern, dass Finanzdienstleistungsinstitute, speziell in Krisensituationen, bestimmte Informationen zurückhalten. Dennoch bewerten Branchenbeobachter die aktuelle Initiative als „ungewöhnlich“. Dass die BaFin so vorgeht, dürfte wohl damit zu tun haben, dass sie auch „Hinweisen auf mögliche Mängel“ nachgeht. |
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