Gesundheitspolitik

Erleichterung bei Lieferengpässen

az | Seit dem heutigen Montag gibt es laut einer Meldung der ABDA Erleichterungen bei Lieferengpässen für Versicherte von Ersatzkassen: Die Apotheke muss dann nur noch einen statt bislang zwei Großhändler anfragen, bevor sie ein vorrätiges Alternativmedikament an den Patienten abgeben darf. Bei Nichtverfügbarkeit eines Präparats darf die Apotheke nach Rücksprache mit dem Arzt auch die Packungsgröße und die -anzahl ändern, um den Versicherten sofort versorgen zu können. Geregelt wird dies im neuen Arzneiversorgungsvertrag (AVV) zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der nach zweijährigen Verhandlungen an den Rahmenvertrag sowie gesetzliche Neuregelungen angepasst wurde. „Die schnelle Versorgung des Patienten mit dem richtigen Arzneimittel ist gerade in Pandemiezeiten extrem wichtig, um unnötige Kontakte zu vermeiden“, sagte der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich. Der neue AVV sei eine Win-win-Situation: Die Versicherten würden schneller versorgt und die Apotheken von unnötiger Bürokratie entlastet. |

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