Gesundheitspolitik

Weitere Schlappe für Lunapharm

OVG bestätigt behördliche Verfügungen

ks | Das Brandenburger Unternehmen Lunapharm, das 2018 für Schlagzeilen sorgte, darf weiterhin keine Arzneimittel „herstellen“ und keinen Großhandel betreiben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte am 18. Februar einen vorausgegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam (Az. OVG 5 S 17/20).

Das Verfahren rund um Lunapharm ist umfangreich und zieht sich in die Länge. Bereits im März 2020 hatte das Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschieden, dass die zuständige Brandenburger Aufsichtsbehörde Lunapharm die Erlaubnisse zur Herstellung von und für den Großhandel mit Arzneimitteln zu Recht mit sofortiger Wirkung widerrufen habe. Die Geschäftsführerin des Unternehmens soll mehrere Jahre lang Arzneimittel von einer griechischen Apotheke bezogen haben, die nicht zum Großhandel berechtigt war. Dies, so der Vorwurf, habe die Lunapharm-Chefin gewusst bzw. hätte es erkennen können. Zudem geht es um Arzneimittel, die über zweifelhafte Wege aus Italien und Zypern nach Deutschland gekommen sein sollen. Das OVG sah die erhobenen Vorwürfe bei summarischer Prüfung als bestätigt an. Es sei nicht auszuschließen, dass Lunapharm die Aktivitäten in vergleichbarem Umfang und mit ähnlichen Kooperationspartnern fortsetze. Der Beschluss ist unanfechtbar. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.