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Gesundheitspolitik
Arztpraxen machen sich impfbereit
KBV, Apotheker und Großhandel entwickeln Lieferkonzept
Einen genauen Termin, ab wann die Haus- und Fachärzte flächendeckend in ihren Praxen gegen COVID-19 impfen können, gibt es noch nicht. Die Rede ist bisher meist vom „zweiten Quartal“ dieses Jahres. Damit rechnet auch der KBV-Vorstandschef Andreas Gassen. Entscheidend sei, wie sich die Impfstoffmenge entwickelt. „Die Praxen müssen sich drauf verlassen können, dass sie zuverlässig mit ausreichend Impfstoffen und Zubehör wie Kanülen und Spritzen beliefert würden“, sagte Gassen am vergangenen Mittwoch.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wies am selben Tag bei einer Befragung im Bundestag darauf hin, dass einige Länder bereits begonnen haben, Arztpraxen einzubinden – z. B. in Mecklenburg-Vorpommern. Zudem habe „die geschätzte Kollegin“ Melanie Leonhard (SPD), Sozialsenatorin in Hamburg, dafür gesorgt, dass z. B. Krebspatienten in onkologischen Praxen geimpft werden können. „Das unterstütze ich ausdrücklich“, sagte Spahn. Mit den Ländern sei man gerade dabei, die Impfverordnung so weiterzuentwickeln, dass dies leichter möglich ist. Jedoch sei der regelhafte „Switch“ in die Hausarztpraxen erst dann sinnvoll, „wenn wir drei bis fünf Millionen Impfdosen pro Woche haben“, so der Minister.
Feste Prozesse und Fristen
KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister betonte, dass die Vertragsärzte dringend gebraucht würden, um das versprochene Impfangebot an die Bevölkerung schnellstmöglich in die Tat umzusetzen. Dazu bedürfe es eines festgelegten Prozesses mit zeitlich vorgegebenen Fristen für die Impfstofflieferung. Zusätzliche Bürokratie dürfe dabei nicht entstehen.
Zur Belieferung der Praxen mit Impfstoffen hat die KBV laut Mitteilung zusammen mit Vertretern der Apotheken und des pharmazeutischen Großhandels ein Konzept entwickelt. Es sieht vor, dass die Vertragsärzte jeweils bis Dienstagmittag den für die Folgewoche benötigten Impfstoff sowie das Zubehör bei ihrer Apotheke bestellen. Die Lieferung an die Praxen würde dann jeweils zu Wochenbeginn durch die Apotheke erfolgen.
Der wöchentliche Bestell- und Lieferrhythmus sei aufgrund der begrenzten Lagerfähigkeit des Biontech-Impfstoffes erforderlich, da dieser ab dem Zeitpunkt des Auftauens nur noch 120 Stunden bei Kühlschranktemperaturen von 2 °C bis 8 °C lagerfähig ist. Die Praxen hätten damit fünf Tage Zeit, den Impfstoff zu verbrauchen.
Keine Wahl beim Impfstoff
Eine Absage erteilten die KBV-Vorstände der Option, dass Patienten den Impfstoff auswählen können. „Das sprengt alle Ansätze, schnell und sicher zu impfen“, sagte Hofmeister. „Wer das nicht möchte – es gibt keine Impfpflicht –, der muss warten bis er das bekommt, was er sich wünscht.“ Den in jüngster Zeit teilweise erweckten Eindruck, „AstraZeneca sei ein Impfstoff zweiter Klasse, teilen wir ausdrücklich nicht“, stellte Gassen klar.
Priorisierung wird nachrangig
Sobald ausreichend Impfstoff vorhanden ist, wird nach Einschätzung des KBV-Vorstands die derzeit geltende Priorisierung nachrangig werden. Dennoch werde es so sein, dass nicht jeder sofort an der Reihe sein könne. Den Praxen müsse eine individuelle Terminvergabe möglich sein. |
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