DAZ aktuell

FFP2-Maskenabgabe – wieso, weshalb, warum?

Kleine Anfrage der Grünen zur Corona-Schutzmasken-Verordnung

cm/ral | Wie kommt die Bundes­regierung auf eine Vergütung von sechs Euro pro abgegebener Schutzmaske für die Apotheken? Ist vorgesehen, dass sich auch Versender an der Ausgabe beteiligen? Und wie gedenkt der Staat die Qualität der Masken sicherzustellen, die an Risikopatienten und Senioren verteilt werden? Diese und andere Fragen hat die Grünen-Fraktion im Bundestag in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.

Insgesamt 23 Fragen mit Unterpunkten umfasst der Katalog, den die Abgeordneten um ihre gesundheitspolitische Sprecherin Maria Klein-Schmeink der Bundesregierung vorgelegt haben. Unter anderem wollten sie wissen, was nach ihrer Einschätzung aktuell ein „marktgerechter Preis“ für FFP2-Masken hierzulande ist und in welcher Form der Bund die Preisentwicklung beobachtet. Zudem fragten die Grünen, wie sichergestellt werden soll, dass nicht Anbieter, deren Schutzmasken im Open-House-Verfahren des Bundes abgelehnt wurden, nun über die Apotheken minderwertige Ware in Umlauf bringen. Kritisch sieht die Fraktion offenbar die Regelung, dass den Apotheken das Neuverpacken der Masken gestattet ist. Sie wollte wissen, wie die Regierung zu der Annahme kommt, dass diese Neuverpackung keine Veränderung im Sinne des Artikels 12 der Verordnung (EU) 2016/425 darstellt, wenn doch sowohl die Verpackung als auch die Herstellerinformationen Bestand­teile der Prüfung der Konformität sind und diese hierdurch verändert werden.

Des Weiteren wollten die Abgeordneten wissen, ob es nach der Verordnung zulässig ist, dass „eine Apotheke auf die Beschaffung von Schutzmasken verzichtet und sich somit nicht an der Abgabe der Schutzmasken beteiligt“ und ob in diesem Fall Sanktionen vorgesehen sind.

Eine Regelung in der Verordnung erschließt sich den Grünen nicht: „Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung entschieden, den anspruchsberechtigten Personen zunächst einen Coupon zur Selbstabholung auf dem Postweg zukommen zu lassen, statt die Masken den anspruchsberechtigten Personen direkt postalisch zu­kommen zu lassen?“ Auch was die abschließende Auflistung der Anspruchsberechtigten betrifft, bleiben aus ihrer Sicht Fragen offen.

Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage lagen zum Redaktionsschluss dieser DAZ noch nicht vor. Wir werden darüber in einer der kommenden Ausgaben berichten. |

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