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DAZ aktuell
Ab 1. April: Neue und geänderte Festbeträge
Festbetragsgruppen mit vier TNF-alpha-Inhibitoren
Der GKV-Spitzenverband hat die Festbeträge für Arzneimittel überprüft und am 8. Februar einige Änderungen vorgenommen, die zum 1. April wirksam werden. Für die folgenden, im vorigen Jahr neu gebildeten Festbetragsgruppen der Stufe 1 mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wurden Festbeträge festgesetzt: Agomelatin (oral), Darunavir (oral, über 150 mg), Kombination von Efavirenz, Emtricitabin und Tenofovir disoproxil (oral), Febuxostat (oral) sowie Prasugrel (oral).
Außerdem ist eine Festbetragsgruppe der Stufe 2 für TNF-alpha-Inhibitoren in subkutanen Darreichungsformen entstanden, für die nun Festbeträge festgesetzt wurden. Sie umfasst die Biologicals Adalimumab (über 20 mg), Certolizumab pegol, Etanercept (über 10 mg) und Golimumab (über 45 mg). Die Konzentrationen zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden damit nicht erfasst.
Die Ankündigung der neuen gemeinsamen Festbetragsgruppe der Stufe 2 für die vier Biologicals war schon im Herbst kritisch betrachtet worden. Denn der Begriff der Vergleichbarkeit wird damit weit gefasst. Es geht um zwei Antikörper, ein Antikörper-Fragment und ein Fusionsprotein. Doch sie alle wirken als TNF-alpha-Inhibitoren, und ihre zugelassenen Anwendungsgebiete stimmen teilweise überein.
Zum 1. April werden außerdem die Festbeträge für die folgenden Festbetragsgruppen der Stufe 1 mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln angepasst: Ambroxol (Gruppe 2, inhalative Darreichungsformen), Cromoglicinsäure (Gruppe 2, nasale Darreichungsformen) sowie Pyridoxin (Gruppe 2, parenterale Darreichungsformen).
Zusätzlich wird ein Festbetrag der Stufe 3 für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel angepasst. Dies betrifft die Festbetragsgruppe „H1-Antagonisten, weitere Antihistaminika“, Gruppe 9B, mit topischen Darreichungsformen der Wirkstoffe Bamipin, Chlorphenoxamin, Clemastin, Dimetinden und Tripelennamin.
Die Festbetragsgruppen für zwei Gruppen verschreibungspflichtiger Arzneimittel werden aufgehoben. Dies betrifft Theophyllin (Gruppe 4, Ampullen) und hochpotente Neuroleptika (Gruppe 4, parenterale Darreichungsformen) mit den Wirkstoffen Benperidol und Fluphenazin. |
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