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Holpriger Start für Schnell- und Selbsttests
Apotheken stehen vor großen Herausforderungen / Unterschiede in den Regionen
Viele Apotheken und auch Arztpraxen konnten am Montag noch keine kostenlosen Schnelltests anbieten. Denn auch wenn sich die ursprüngliche Ankündigung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) für die kostenlosen Schnelltests bereits um eine Woche verschoben hatte – wie die neue Corona-Testverordnung wirklich aussehen sollte, war den Beteiligten am Montag noch nicht klar. Das Bundesgesundheitsministerium versendete sie zwar im Laufe des Tages – die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 8. März jedoch noch nicht. Das kritisierte u. a. die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). KBV-Vize Stephan Hofmeister sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, dass die kurzfristige, formal sogar rückwirkende Umsetzung, „direkt beim Start zum Chaos geführt hat“. Die Vertragsärzte fühlten sich überrollt – Voraussetzungen für ein Angebot in Praxen seien schließlich eine ausreichende Verfügbarkeit von Tests sowie ein klares, unbürokratisches und rechtzeitig geregeltes Verfahren.
Auch ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening kam Montagmorgen im „ZDF-Morgenmagazin“ zu Wort. Sie erklärte, dass das Testmaterial an sich kein Problem sei. Wohl aber stünden die Apotheken vor personellen und organisatorischen Herausforderungen, auch unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes. Wichtig sei insbesondere, dass Testkunden andere Wege gehen als „normale“ Apothekenkunden. Oftmals müssten gesonderte Räume angemietet oder Zelte aufgestellt werden. Die Test-Teams müssten zudem ausgerüstet werden. Das alles werde nicht sofort umsetzbar sein. Auf längere Sicht würden es aber sicherlich mehr Apotheken geben, die die Schnelltests anbieten, so Overwiening. Sie betonte auch, dass das „Feintuning“ nun auf Ebene der Länder bzw. Kommunen erfolge. Der Bund habe nur einen Rahmen vorgegeben. Und so werden die Anforderungen auch an die Apotheken regional unterschiedlich ausfallen.
Die neue Testverordnung
Dieser Rahmen in Form der Corona-Testverordnung sieht vor, dass nun jedermann Anspruch auf mindestens einen PoC-Antigenschnelltest pro Woche hat. Mit der Durchführung kann der öffentliche Gesundheitsdienst unter anderem Ärzte und Zahnärzte, aber auch Apotheken, Rettungsdienste, Hilfsorganisationen und „weitere Anbieter, die eine ordnungsgemäße Durchführung (…) garantieren“, beauftragen. Für die Durchführung des Tests erhalten (zahn)ärztliche Leistungserbringer 15 Euro, während nichtärztliche Leistungserbringer, also auch Apotheken, nur 12 Euro bekommen. Darüber hinaus soll es für den Test an sich bis zum 31. März 2021 höchstens 9 Euro und ab dem 1. April 2021 höchstens 6 Euro geben. Dass auf Landesebene mehr drin ist, zeigt Bayern: Hier bekommen auch Apotheken für die Durchführung der Tests 15 Euro (s. AZ 2021, Nr. 10, S. 2).
Abgerechnet wird über die Kassenärztliche Vereinigung (KV), in der die testende Apotheke ihren Sitz hat – so sah es die Testverordnung schon zuvor vor: Sie sind verpflichtet, die von der KBV festgelegten Angaben zu Abrechnung auftragsbezogen zu dokumentieren und quartalsweise oder monatlich spätestens bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats an die KVen zu übermitteln. Die KVen ihrerseits dürfen für Leistungserbringer, die nicht KV-Mitglied sind und noch keine Leistungen bei ihr abgerechnet haben, Verwaltungskosten in Höhe von 3,5% des Gesamtbetrags der Abrechnungen einbehalten (ohne Materialkosten für die Tests).
Bei den Selbsttests hakte es zu Wochenbeginn ebenfalls – auch wenn der Verkaufsstart am vergangenen Samstag bei Aldi brummte. Was die Tests für Schulen und Kitas betrifft, will die Bundesregierung die Länder unterstützen. Bis vergangenen Dienstag konnten die Länder 10,5 Millionen Tests beim Mannheimer Standort von Roche bestellen, hieß es in einem Brief von Spahn und Infrastrukturminister Andreas Scheuer – den Köpfen der neuen „Taskforce Testlogistik“ – an die Regierungschefs der Länder. Das „Starter-Paket“ solle helfen, die Zeit bis zu den ersten Lieferungen aus eigenen Ausschreibungen zu überbrücken. |
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