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Klage wegen fehlendem Impfstoff
EU-Kommission gegen AstraZeneca
Mit der Klage wolle man zunächst die eigenen Forderungen gerichtlich feststellen lassen, hieß es aus der EU-Kommission. Denn der Vertrag enthält zwei strittige Klauseln: Zum einen heißt es, das Unternehmen müsse „best reasonable efforts“ zur Erfüllung der Zusagen unternehmen. AstraZeneca argumentiert, man habe sich daran gehalten; die EU-Kommission sieht das anders.
Der zweite Knackpunkt: AstraZeneca sichert im Vertrag zu, dass keine anderen Verpflichtungen gegenüber Dritten der Erfüllung entgegenstehen. Die EU-Kommission wirft dem Unternehmen jedoch vor, einen Vertrag mit Großbritannien bevorzugt bedient zu haben. Großbritannien war von AstraZeneca-Lieferproblemen kaum betroffen.
Insgesamt hat die EU-Kommission 300 Millionen Dosen von AstraZeneca bestellt. Eine Option auf weitere 100 Millionen Dosen ließ sie ungenutzt verstreichen. Wegen des Streits mit AstraZeneca hatte die EU einen Export-Kontrollmechanismus eingeführt. Eine Lieferung über 250.000 AstraZeneca-Dosen aus Italien nach Australien wurde blockiert. Zudem hatte die EU-Kommission ein Schlichtungsverfahren mit der Firma eingeleitet. Die Klage ist nun der nächste Schritt. |
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